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Ernährungsberatung & -therapie

Die Ernährungsberatung bietet allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zu Fragen bezüglich Essverhalten, Lebensmitteln etc. Sie hilft sich gesund zu ernähren und Ernährungsrisiken zu vermeiden. Die Ernährungstherapie vermittelt individuelle Maßnahmen und darf nur durch berechtige Gesundheitsberufe durchgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und -therapie?

Eine Ernährungsberatung soll das eigene Essverhalten mit den Ernährungsempfehlungen in Einklang bringen. Sie dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Krankheiten (Primärprävention). In der Ernährungsberatung werden allgemeine Ernährungsstrategien erarbeitet, um eine Änderung ungünstiger Ernährungsgewohnheiten zu erreichen. Die Ernährungsempfehlungen orientieren sich an der Österreichischen Ernährungspyramide.

Die Ernährungstherapie beinhaltet konkrete individuelle Pläne und verhaltenstherapeutische Maßnahmen in Hinblick auf eine bestimmte Krankheit. Viele Beschwerden und Krankheiten lassen sich durch Anpassungen in der Ernährung in ihrem Verlauf positiv beeinflussen bzw. regulieren. Mittels ernährungstherapeutischer Maßnahmen kann in das Krankheitsgeschehen eingegriffen werden. Ernährungstherapeutische bzw. diaetologische Maßnahmen können dazu beitragen, eine eventuell bestehende medikamentöse Behandlung positiv zu unterstützen. Zudem müssen die Maßnahmen in den Alltag integrierbar sein. Gelegentlich kann eine Ernährungsumstellung sogar dazu führen, dass die medikamentöse Therapie eingestellt werden kann.

Hinweis

Die oft genannten Begriffe „Diät“ oder „diätologisch“ beschränken sich in ihrer Bedeutung nicht nur auf die Gewichtsreduktion. Die Diätetik umfasst konkrete Ernährungsmaßnahmen in Hinblick auf sämtliche Erkrankungen und nicht nur Übergewicht oder Adipositas.

Wer darf eine Ernährungsberatung oder -therapie durchführen?

Das Angebot an Ernährungsberatung und die Vielfalt der dabei geläufigen Berufsbezeichnungen ist  komplex. Auf der Suche nach Ernährungsberatung ist es für den Laien schwierig, qualifizierte von unqualifizierten Angeboten zu unterscheiden.

Beim Vorliegen einer ernährungsassoziierten Krankheit sind in Österreich nach § 2 Abs. 4 des MTD-Gesetzes zur Ernährungsberatung bzw. -therapie ausschließlich berechtigt:

  • Ärztinnen/Ärzte mit Spezialdiplom „Ernährungsmedizin“ (umgangssprachlich „Ernährungsmedizinerin/Ernährungsmediziner) oder
  • Diätologinnen/Diätologen.

Ernährungswissenschafterinnen/Ernährungswissenschafter (akademisches Universitätsstudium) haben keine Berufsberechtigung für medizinische Ernährungsberatung und -therapie an Kranken oder krankheitsgefährdeten Personen. In Österreich sind ausschließlich Diätologinnen/Diätologen und Ärztinnen/Ärzte mit Spezialdiplom „Ernährungsmedizin“ berechtigt, Personen mit gesundheitlichen Problemen und daraus resultierenden speziellen Ernährungsbedürfnissen zu beraten bzw. zu behandeln. Diätologinnen/Diätologen haben eine Berufsberechtigung als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf und dürfen gesunde, krankheitsgefährdete sowie kranke Personen beraten. Medizinerinnen/Mediziner dürfen generell beraten. Das Spezialdiplom „Ernährungsmedizin“ der ÖAK (Österreichische Ärztekammer) ist eine Zusatzqualifikation in der umfassenden Ernährungsberatung bzw. -therapie Gesunder und Kranker. 

Zur allgemeinen Beratungstätigkeit zu Ernährungsthemen (auch unter dem Titel „Training“, „Coaching“ etc.) an gesunden Personen OHNE Krankheitsgefährdung oder Krankheit sind neben Gesundheitsberufen nur die Ernährungsberater nach § 119 Gewerbeordnung berechtigt. Für das reglementierte Gewerbe Ernährungsberatung ist das Universitätsstudium der Ernährungswissenschaften oder die Diätologie-Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben.

Wo finde ich eine Ernährungsberatung oder -therapie?

Folgende Services helfen bei der Suche: 

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die österreichischen Krankenversicherungsträger bieten unter bestimmten Voraussetzungen Ernährungsberatung, diverse Schulungen und Vorträge an. Die Voraussetzungen für die kostenlose Inanspruchnahme dieser Beratungsleistung sind unterschiedlich. Teilweise ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. auf den jeweiligen Seiten der verschiedenen Krankenversicherungsträger.

Wenn Sie in einem Krankenhaus oder einer Kuranstalt von einer Ärztin/einem Arzt mit Spezialdiplom „Ernährungsmedizin“ oder von einer/einem Diätologin/Diätologen betreut werden, ist die Beratung im Rahmen des Aufenthaltes abgedeckt.

Wenn Sie sich von einer Wahlärztin/einem Wahlarzt mit Spezialdiplom „Ernährungsmedizin“ (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag), einer freiberuflich tätigen Diätologin/einem freiberuflich tätigen Diätologen oder einer Ernährungswissenschafterin/einem Ernährungswissenschafter beraten lassen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Es gibt hierfür keine Zuschüsse von den Sozialversicherungsträgern.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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