Kopfläuse werden direkt von Mensch zu Mensch übertragen – insbesondere über die Kopfhaare. Überall, wo z.B. Kinder „ihre Köpfe zusammenstecken“, können sich die winzigen Parasiten verbreiten. Sie können sich durch ihre sechs Beine gut fortbewegen und festhalten. Aber auch durch Gegenstände ist eine Übertragung möglich. Dabei kann es sich z.B. um gemeinsam verwendete Pölster, das gemeinsame Tragen von Kopfbedeckungen und Verwenden von Kämmen und Bürsten handeln. Haustiere übertragen diese Art der Läuse nicht.
Kopfläuse ernähren sich vom Blut der Kopfhaut. Sie geben ein Speichelsekret ab, das Juckreiz auslöst. Weibchen legen Eier an den Haaren ab. Ein Lausbefall kann daher bemerkt werden durch:
Kämmen Sie das nasse Haar gründlich vom Haaransatz weg bis zu den Haarspitzen. Verwenden Sie einen speziellen Läuse- oder Nissenkamm. Scheiteln Sie das Haar. Suchen Sie bei gutem Licht Strähne für Strähne nach Läusen und Lauseiern ab. Streifen Sie nach jeder Strähne den Kamm ab, z.B. auf einem Papiertuch. Läuse halten sich u.a. an Stellen wie Schläfen, Nacken und hinter den Ohren auf. Die Verwendung einer Lupe kann hilfreich sein.
Gibt es in Kindergarten, Schule oder im Freundes- und Bekanntenkreis Lausalarm, sollten Sie auf jeden Fall die Köpfe Ihrer Lieben unter die Lupe nehmen. Und Ihren Kopf ebenfalls absuchen lassen. Eine möglichst rasche Behandlung ist notwendig, wenn sich eine Laus, Larve oder entwicklungsfähige Eier finden. Die zuletzt genannten befinden sich weniger als 1 cm vom Haaransatz entfernt. Die Behandlung besteht aus einer Kombination von:
Zudem ist eine umgehende Information an Kindergarten, Schule, Betreuungseinrichtung sowie Personen, die näheren Kontakt hatten, erforderlich.
Verschiedene Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen werden angeboten, wie Shampoos und Spülungen. Informieren Sie sich über Maßnahmen und Produkte: in der Apotheke, bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, beim Gesundheitsamt oder einer Hygienestelle Ihrer Stadt oder Ihres Bundeslandes. Beachten Sie bitte den Beipacktext. Bei Läusemitteln kann eine Wiederholung der Behandlung notwendig sein, da bei der Erstbehandlung Eier überleben können. Aus diesen können junge Läuse nachschlüpfen. Auch Anwendungsfehler können das Überleben von Larven und Läusen begünstigen.
Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, bei wundgekratzter Kopfhaut oder bei einer Erkrankung der Kopfhaut sollten Sie vorher mit einer Ärztin oder einem Arzt Rücksprache halten. Vor der Anwendung genauer informieren sollten Sie sich zudem: im Falle von Schwangerschaft, Stillzeit, Allergien oder Überempfindlichkeiten, z.B. auf chemische Substanzen, Chrysanthemenallergie oder Erkrankungen wie Asthma etc.
Ideal zur Bekämpfung von Läusen ist die Anwendung eines zugelassenen Mittels aus der Apotheke sowie das Auskämmen mithilfe eines speziellen Läusekammes. Wichtig ist es, nach dem Scheiteln die nassen Haare strähnenweise sorgfältig und von der Kopfhaut zu den Haarspitzen zu kämmen. Und dies teils auch öfter tun. Die so entfernten Nissen, Larven und Läuse können mit einem Papiertuch sorgfältig abgewischt werden. Außerdem sollten diese zeitnah entsprechend entsorgt werden. Reinigen Sie den Läusekamm im Anschluss.
Beachten Sie, dass Läuse gegen bestimmte Mittel bereits Resistenzen aufweisen können. Das bedeutet: Das Mittel wirkt nicht mehr gut gegen die Läuse. Dann sollte ein weiteres Präparat angewendet werden. Informieren Sie sich darüber in der Apotheke oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Informieren Sie als Elternteil bzw. erziehungsberechtigte Person die Mitarbeiter:innen des Kindergartens, der Schule oder der jeweiligen Institution umgehend. Das gilt auch für das nähere Umfeld – wie Eltern von Kindern, mit denen Ihr Kind zu tun hat. Läuse können nur auf Dauer verbannt werden, wenn alle bei den Maßnahmen mitmachen.
Neben der Bekämpfung der Läuse mit speziellen Läusemitteln und dem Auskämmen können folgende Maßnahmen zusätzlich angewendet werden:
In Ermangelung einer Nahrungsquelle sterben Läuse auf Gegenständen nach ca. 55 Stunden ab.
Nähere Informationen zur Bekämpfung von Läusen bzw. Entwesung können Sie z.B. beim Gesundheitsamt oder Gesundheitsdienst einholen. Einige Stellen führen auch Entlausungen durch.
Erkundigen Sie sich in der Betreuungseinrichtung, im Kindergarten oder in der Schule, wann das Kind wieder dorthin darf. Es kann sein, dass eine Bestätigung der Laus- und Nissenfreiheit von der Ärztin, dem Arzt oder dem Gesundheitsamt verlangt wird.
Kopfläuse werden vor allem direkt von Mensch zu Mensch übertragen. Es kann daher ratsam sein, vorsorglich Kopfhaut und Haare regelmäßig zu kontrollieren. Und im Fall der Fälle rasch zu reagieren. Läuse haben nicht unbedingt mit mangelnder Hygiene oder Sauberkeit zu tun. Allerdings kann ihre Ausbreitung durch fehlende Maßnahmen oder unzureichende Behandlung begünstigt werden. Waschen mit herkömmlichen Shampoos beseitigt Kopfläuse nicht.
Nähere Infos erhalten Sie im jeweiligen Kindergarten, in der jeweiligen Schule oder Betreuungseinrichtung, bei den Gesundheitsstellen der Städte und Länder sowie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.