Die ersten Tage nach dem Suizid
Inhaltsverzeichnis
Was sage ich meinem Umfeld?
Hinterbliebene und ihre Angehörigen stehen vor der Aufgabe, das nähere Umfeld der/des Verstorbenen zu informieren z.B. Familienmitglieder oder Arbeitgeber. Suizid ist nach wie vor ein Tabuthema. Daher fällt es oft schwer, offen darüber zu sprechen. Es ist allerdings empfehlenswert, bei der Wahrheit zu bleiben. Notlügen oder Umschreibungen des Ereignisses erschweren die Situation meist noch mehr. Die Wahrheit beugt zudem Gerüchten vor.
Wie Sie mit Kindern und Jugendlichen über Suizid sprechen können, erfahren Sie unter Kinder & Jugendliche nach Suizid unterstützen.
Polizeiliche Ermittlungen
In Österreich wird bei jedem angezeigten Suizidfall vorerst grundsätzlich von einem bedenklichen Todesfall bzw. Fremdverschuldung ausgegangen. Bei den durchgeführten Ermittlungen werden alle relevanten Informationen gesammelt. Daten aus dem persönlichen Umfeld der/des Toten zu erheben ist dabei für die Ermittelnden wichtig. Dabei kommt es auch zu einer Befragung der Angehörigen. Sollten ein Abschiedsbrief oder ein Tagebuch vorgefunden werden, können diese als Beweismittel beschlagnahmt werden. Nur die Staatsanwaltschaft kann entscheiden, wann ein Leichnam zur Beerdigung freigegeben wird. Sollte eine Bedenklichkeit am Tod bestehen oder die Todesursache unklar sein, wird von der Gerichtsmedizin eine Obduktion durchgeführt.
Nach Freigabe des Leichnams können Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Vorbereitung des Begräbnisses beauftragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Ihnen wieder alle persönlichen Gegenstände und die Bekleidung der/des Verstorbenen ausgehändigt. Zur Unterstützung in dieser schwierigen Zeit können Sie auch die Hilfe eines Kriseninterventionsteams in Anspruch nehmen. Üblicherweise wird dieses von den Einsatzkräften vor Ort angefordert. (Auszug aus dem Flyer: „Wenn ein Mensch sich getötet hat – Hilfen für Angehörige in den ersten Tagen“. Mit freundlicher Genehmigung von Suizidprävention Steiermark).
Abschiednehmen und Bestattung
Bestattungsunternehmen beraten umfassend zu Abschiednahme und Aufbahrung/Bestattung. Nach der Freigabe des Leichnams müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums und in einer festgelegten Reihenfolge die dazu notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Geschulte Bestatter nehmen sich Zeit für die Beratung und ermöglichen eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre. Es gilt unter anderem zu klären, ob und wie Hinterbliebene die Verstorbene/den Verstorbenen noch einmal sehen möchten. Lassen Sie sich auch diesbezüglich von der Bestattung beraten. Das Abschiednehmen vom nahen Verstorbenen stellt für viele Angehörige einen wichtigen Teil der Trauer und des Abschieds dar. Es ist jedoch nachvollziehbar, wenn auf die offene Aufbahrung verzichtet wird. Es besteht zudem die Möglichkeit, Fotos vom Leichnam machen zu lassen und sie zu einem späteren Zeitpunkt anzusehen, um sich innerlich zu verabschieden.
Die Trauerfeier kann individuell gestaltet werden. Ob Angehörige die Todesart ansprechen möchten, liegt bei ihnen. Geistliche aller Konfessionen sowie freie Rednerinnen/Redner begleiten heutzutage selbstverständlich Trauerzeremonien unabhängig von der Todesursache. Im Alltag trotz der schweren Zeit aktiv zu bleiben und Kontakt mit Mitmenschen zu haben sowie Aufgaben zu erledigen, fällt meist schwer. Es kann aber auch stabilisierend wirken. Nur zu viel sollte man sich nicht zumuten. Es ist wichtig, dass Hinterbliebene auf Unterstützung etwa von der Familie oder dem Freundeskreis zählen können. Finden sich keine Ansprechpartner oder geht es den Betroffenen sehr schlecht, ist professionelle Hilfe notwendig.
Hilfreiche Informationen zu den Themen Todesfall und Bestattung finden Sie auch auf oesterreich.gv.at. Broschüren zum Thema finden Sie unter Broschüren, Downloads & Links.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 26. November 2019
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH
Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Thomas Niederkrotenthaler, PhD MMSc; Ass.-Prof. Mag. Dr. Benedikt Till