Die Saugglocke und die Geburtszange kommen zum Einsatz, wenn in der Austreibungsphase der Geburt Komplikationen auftreten. Mögliche Gründe können sein:
Damit eine Saugglocken- oder Zangengeburt durchgeführt werden kann, muss der Muttermund vollständig geöffnet und die Fruchtblase geplatzt sein. Das Kind muss in Schädellage liegen, und der Kopf des Kindes muss bereits tief in das mütterliche Becken eingetreten sein. Ist das nicht der Fall und liegt das Kind noch relativ hoch, muss ein sekundärer Kaiserschnitt (wenn die Situation bedrohlich erscheint ein Akutkaiserschnitt) vorgenommen werden.
Sowohl die Saugglocken- als auch die Zangengeburt darf ausschließlich von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden.
Bei der Saugglockengeburt oder Vakuumextraktion wird eine kleine, speziell geformte Saugglockenschale auf dem Kopf des Kindes angelegt. Die Schale kann aus Metall oder Silikon bestehen. Diese ist über einen Schlauch mit einer Vakuumpumpe verbunden, sodass sich die Glocke an der Kopfhaut des Kindes festsaugt. Parallel zu den Wehen der Mutter kann die Ärztin/der Arzt langsam ziehen, bis der Kopf des Kindes ausgetreten ist. Danach wird die Saugglocke langsam entfernt, und der Rest des kindlichen Körpers kann normal geboren werden.
Nach der Geburt kann der Kopf des Kindes in die Länge gezogen bzw. durch die Saugglocke verformt sein. Diese Verformung verschwindet jedoch innerhalb kurzer Zeit wieder und hat keine negativen Folgen für das Kind.
Die in der Geburtshilfe eingesetzte Geburtszange (Forceps) besteht aus zwei löffelförmigen Hälften, die einzeln in die Scheide eingeführt und vorsichtig um den Kopf des Kindes gelegt werden. Die Ärztin/der Arzt ertastet, ob keine mütterlichen Weichteile – wie Muttermund oder Scheide – eingeklemmt sind. Mit jeder Presswehe zieht die Ärztin/der Arzt das Kind anschließend vorsichtig aus dem Geburtskanal. Ist der Kopf des Kindes geboren, wird die Zange abgenommen, und der Rest des Kindes kann normal geboren werden.
Bevor die Ärztin/der Arzt einen Eingriff mit der Saugglocke bzw. mit der Geburtszange vornimmt, klärt sie/er die Gebärende über den Eingriff auf, sofern noch genügend Zeit dafür besteht. Danach folgt eine vaginale Untersuchung zur genauen Beurteilung der Einstellung des kindlichen Kopfes.
Meist wird ein Einmal-Katheter gesetzt, um die Harnblase zu entleeren. Zudem erhält die Schwangere im Vorfeld eine entsprechende Schmerzstillung.
In manchen Fällen wird vor dem Eingriff ein Dammschnitt vorgenommen, um dem Kind genügend Platz zu schaffen und große Weichteilverletzungen zu vermeiden.
Ob die Saugglocke oder die Geburtszange zum Einsatz kommt, entscheidet die Ärztin/der Arzt im Einzelfall. In der Praxis wird die Geburtszange seltener verwendet.
Bei einer Saugglocken- und einer Zangengeburt besteht im Vergleich zu einer normalen Geburt ein erhöhtes Risiko, dass das Kind eine Geburtsverletzung erleidet. Durch die Zug- und Druckbelastung auf den Kopf des Kindes kann es u.a. zu Abschürfungen und Risswunden der Kopfhaut sowie zu Blutergüssen kommen. Auch – meist harmlose - Gehirnblutungen sind möglich. Zudem besteht die Gefahr von Nervenverletzungen im Bereich des Gesichtes (Verletzung des Nervus facialis) oder der Arme (Verletzung des Plexus brachialis).
Bei der Mutter kann es durch den Einsatz einer Saugglocke oder einer Geburtszange zu Weichteilverletzungen (z.B. Dammriss oder Verletzungen der Scheide) kommen.
Der Nutzen und das Risiko müssen vor dem Einsatz einer Saugglocke oder einer Geburtszange stets genau abgewogen und individuell beurteilt werden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.