Wenn eine normale Geburt aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, wird ein sogenannter medizinisch indizierter Kaiserschnitt durchgeführt. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung für den Eingriff getroffen wird, spricht man von einem primären oder einem sekundären Kaiserschnitt:
Darüber hinaus finden Kaiserschnitte heute immer öfter auch ohne medizinische Indikation aufgrund der individuellen Entscheidung der Frau statt. Dies wird als Wunschkaiserschnitt bezeichnet und gehört zu den primären bzw. geplanten Kaiserschnitten.
Unterschiedliche Gründe können im Laufe der Schwangerschaft bzw. im Laufe der Geburt dazu führen, dass ein Kaiserschnitt notwendig wird. Dazu zählen unter anderem:
Bei einem vor der Geburt geplanten Kaiserschnitt informiert die Ärztin oder der Arzt die schwangere Frau im Vorfeld ausführlich darüber, warum der Kaiserschnitt als Vorsichtsmaßnahme in ihrem Fall angeraten wird. Auch die Vor- und Nachteile dieser operativen Entbindung werden besprochen, bevor die Frau ihre Zustimmung gibt. Bei einem geplanten Kaiserschnitt können zudem die Möglichkeiten der Anästhesie mit der Anästhesistin/dem Anästhesisten im Vorfeld besprochen werden.
Kommt es während einer normalen Geburt zu unerwarteten Komplikationen, kann die Ärztin/der Arzt eine Kaiserschnittentbindung anordnen. Wird der Kaiserschnitt in einem Notfall durchgeführt, ist die regelhafte Aufklärung der Frau über den operativen Eingriff nicht erforderlich.
Vor einem Kaiserschnitt wird in der Regel eine regionale Schmerzbetäubung mittels Spinalanästhesie oder Periduralanästhesie (PDA – auch Epiduralanästhesie genannt) vorgenommen. Diese beiden Verfahren der Regionalanästhesie werden auch als „Kreuzstich“ bezeichnet. Dabei werden im unteren Bereich der Wirbelsäule über eine Injektionsnadel schmerzbetäubende Mittel zu den schmerzleitenden Nerven in der Nähe des Rückenmarks eingeleitet. Davor wird die Region um den Einstich lokal schmerzfrei gemacht. Die Mutter bleibt nach einem Kreuzstich während des Kaiserschnittes bei Bewusstsein. Eine PDA ist gegenüber der Vollnarkose bei Schwangeren sicherer und wird weltweit in der Geburtshilfe bevorzugt. Ausnahme stellt der Akutkaiserschnitt in Notfallsituationen dar; dabei ist eine Vollnarkose notwendig.
Sobald die Frau schmerzfrei ist, erfolgt ein horizontaler Schnitt knapp über dem Schambein entlang der Schamhaargrenze („Bikinizone“). Nur in seltenen Notfällen werden Kaiserschnitt-OPs als Längsschnitte durchgeführt. Die Bauchdecke wird Schicht für Schicht eröffnet. Danach wird die Gebärmutter mit einem Schnitt geöffnet und das Neugeborene wird entbunden. Das Kind wird abgenabelt, in warme Tücher gewickelt, der Hebamme übergeben und der Mutter gezeigt. Auch eine Begleitperson der Frau (z.B. der Vater des Kindes) darf während des Eingriffes im Operationssaal anwesend sein.
Wie bei normalen Geburten beginnt die Gebärmutter sich zusammenzuziehen, sobald das Kind geboren ist. Dadurch löst sich auch die Plazenta von der Gebärmutterwand und kann ebenfalls herausgenommen werden. Danach werden die Gebärmutter, die durchtrennten Bauchschichten und der Hautschnitt vernäht. Dabei werden selbstauflösende Nähte verwendet. Während die Mutter versorgt wird, kümmert sich das Neugeborenen-Team – idealerweise bestehend aus Kinderärztin/Kinderarzt, Hebamme oder Säuglingskrankenschwester – um das Kind. Ein Kaiserschnitt dauert insgesamt ungefähr 30 bis 45 Minuten.
Nach dem Kaiserschnitt wird die Mutter etwa zwei Stunden lang im Kreißsaal überwacht. Ist alles in Ordnung, kann sie – ebenso wie nach einer normalen Geburt – das Neugeborene in dieser Zeit bei sich haben und das erste Mal stillen. Nach dem Kreißsaal werden Mutter und Kind auf die Wochenstation verlegt.
In den ersten Tagen nach dem Kaiserschnitt treten naturgemäß Wund- und Narbenschmerzen auf, die aber medikamentös gemildert werden können und meist am dritten oder vierten Tag nachlassen. Die Frau kann sich aufgrund des Wundschmerzes in dieser Zeit nur eingeschränkt bewegen und benötigt für die Versorgung des Neugeborenen meist Hilfe. Die Regeneration der Mutter dauert nach einem Kaiserschnitt oft etwas länger als nach einer vaginalen Geburt.
Nach einer Kaiserschnittoperation ist ein Krankenhausaufenthalt von rund fünf bis sechs Tagen notwendig, dies ist um durchschnittlich zirka ein bis drei Tage länger als bei einer normalen Entbindung. In dieser Zeit wird das Neugeborene beobachtet und die Regeneration der Mutter überwacht, um Komplikationen – wie beispielsweise eine Wundinfektion – rechtzeitig zu erkennen.
Obwohl ein Kaiserschnitt einen Routineeingriff darstellt, sind damit – wie bei jeder Operation – bestimmte Risiken verbunden. Zu den möglichen Komplikationen zählen: Nebenwirkungen der Anästhesie, Verletzungen an z.B. Blase, Darm oder Blutgefäßen während des Eingriffes, Infektionen der Narbe oder Wundheilungsstörungen, eine Entzündung der Gebärmutterschleimhaut (Endometritis), Infektionen des Urogenitaltrakts sowie eine verminderte Darmfunktion.
Frauen, die nach einer ersten Kaiserschnittgeburt ein weiteres Mal schwanger werden, müssen mit einem höheren Komplikationsrisiko rechnen (z.B. durch Uterusruptur, Placenta praevia oder Verwachsungen). Ein erneuter Kaiserschnitt bei einer nachfolgenden Schwangerschaft ist jedoch kein Muss, nach einem Kaiserschnitt ist eine normale Geburt prinzipiell durchaus möglich, sofern keine Kontraindikationen dafür bestehen.
Wie bei jeder Operation mit anschließender Bettruhe steigt auch bei einem Kaiserschnitt das Risiko für die Entstehung eines Blutgerinnsels bzw. einer Thrombose; es ist höher als nach einer vaginalen Geburt. Um das Risiko zu verringern, werden präventiv Medikamente („Thrombosespritze“) gegeben.
Ein Kaiserschnitt kann auch für das Kind Folgen haben. Kaiserschnittbabys können während der ersten Stunden – oder in seltenen Fällen Tagen – nach der Geburt vorübergehende Anpassungsprobleme (insbesondere Probleme mit der Atmung) entwickeln und müssen in der Folge kinderärztlich überwacht werden. Um schwere Atemprobleme zu vermeiden, sollte ein geplanter Kaiserschnitt bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf und wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen, keinesfalls vor der abgeschlossenen 38. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Kaiserschnittentbindungen finden ausschließlich im Krankenhaus statt. Krankenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter Spitalssuche.
Nach einer normalen Geburt dauert der Mutterschutz acht Wochen. Bei einem Kaiserschnitt verlängert sich die Schutzfrist auf mindestens zwölf Wochen.
Die Kosten für die Geburt sind durch die Sozialversicherung abgedeckt.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.