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Entwicklungen in der Primärversorgung

Im Rahmen der Gesundheitsreform 2013 wurde der Startschuss zur Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich gegeben. Im Mittelpunkt standen folgende Fragen: Wie kann die gesundheitliche Versorgung der Zukunft aussehen? Was brauchen Patientinnen und Patienten, um optimal betreut zu werden?

Das Ergebnis des ausführlichen Dialogs mit allen Verantwortungsträger:innen im Gesundheitswesen ist ein Konzeptpapier mit dem Titel „Das Team rund um den Hausarzt. Konzept zur multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgung in Österreich“. Dieses Konzept umreißt die Vision der neuen Primärversorgung der Zukunft und setzte den Rahmen für weitere Maßnahmen und Aktivitäten. Auf dieses Konzept folgten zahlreiche weitere Entwicklungen in der Primärversorgung. Auf dieser Grundlage soll Ihnen die folgende chronologische Auflistung einen Überblick über diese Entwicklungen geben:

  • 2013: Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag (2013–2016) zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung wird die Primärversorgung als strategisches Ziel festgelegt. Bis 2014 soll ein Konzept erstellt werden.
     
  • Jänner–Mai 2014: Bund, Länder, Sozialversicherung, Interessenvertreter:innen, Wissenschaft, Sozialpartner und Patientenanwaltschaft erarbeiten den Inhalt des Konzepts zur multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgung in Österreich.
     
  • 30. Juni 2014: Im Rahmen der Bundeszielsteuerungskommission wird das Konzept zur multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgung in Österreich einstimmig beschlossen.
     
  • 14. Dezember 2016: Das Gesundheitsreformpaket mit den 15a-Vereinbarungen und dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz geht in den Nationalrat. Beschlossen wurden dabei zwei Verträge, die im Rahmen des Finanzausgleichs vereinbart wurden.
     
  • 17. Jänner 2017: Vereinbarungsumsetzungsgesetz (VUG 2017)
     
  • 24. April 2017: Im Zielsteuerungsvertrag zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung wird der Ausbau von neuen Strukturen der Primärversorgung fixiert.
     
  • 28. Juni 2017: Der Nationalrat beschließt mit dem Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 (GRUG) die Rahmenbedingungen für eine gestärkte Primärversorgung durch Primärversorgungseinheiten. Das Gesetz wurde am 2. August im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
     
  • 13. Dezember 2018: Die Anstellung von Medizinerinnen und Medizinern bei anderen Ärztinnen und Ärzten bzw. Gruppenpraxen ist berufsrechtlich möglich und erlaubt. Das maximale Ausmaß der Anstellung(en) beträgt gemäß § 47a ÄrzteG 1998 in Einzelordinationen bis zu 40 Wochenstunden und in Gruppenpraxen bis zu 80 Wochenstunden.
     
  • 24. April 2019: Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherung und die Österreichische Ärztekammer beschließen gemeinsam einen bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten in Österreich. Dieser Gesamtvertrag gibt den Rahmen für die neuen teambasierten Primärversorgungseinheiten vor und dient somit als Rahmenvertrag.
     
  • 2018 - Anfang 2022: In Kooperation mit der Europäischen Union wurde seitens des BMSGPK eine Gründungsinitiative für PVE-Gründer:innen ins Leben gerufen. Das Ziel der Gründungsinitiative war es, potenzielle Betreiber:innen von Primärversorgungseinheiten maßgeblich bei der Gründung zu unterstützen und damit die Gründung von PVE anzuregen. Um den Gründungsprozess für PVE-Gründer:innen zu erleichtern, wurden durch die Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus der Praxis und in enger Abstimmung mit der Sozialversicherung sowie den Bundesländern zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Vor-Ort-Beratungen geboten. Außerdem wurde ein umfangreiches Handbuch zur Gründung einer PVE erarbeitet. Das Gründungshandbuch steht auf der Plattform Primärversorgung zum Download zur Verfügung.
     
  • Juni 2021-2026: Ein weiteres EU-Projekt wurde 2021 im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität durch das BMSGPK erfolgreich eingereicht. Mit Mitteln in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro soll bis 2026 ein breites Maßnahmenbündel zur Attraktivierung und Stärkung der Primärversorgung umgesetzt werden. Im ersten Schritt können zum einen Förderungen zu PVE-Neugründungen und zum anderen Förderungen zu konkreten Projekten in der bestehenden Primärversorgung in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung und Infrastruktur sowie Fort- und Weiterbildung (für Team aus verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen) beantragt werden. Mit September 2022 wurde die Plattform Primärversorgung gegründet, die einen Rahmen für Austausch, Vernetzung und Wissenstransfer zwischen engagierten und interessierten Personen in der Primärversorgung bieten soll. Weitere Informationen zum Projekt und zu den konkreten Förderungen finden Sie auf der Website der Plattform Primärversorgung unter primaerversorgung.gv.at.
  • August 2023: Der Nationalrat beschließt die Novellierung des Primärversorgungsgesetzes (PrimVG). Durch die Änderungen des PrimVG soll die Gründung von Primärversorgungseinheiten vereinfacht werden. Dadurch gibt es ab sofort die Möglichkeit, sowohl Kinder-PVE als auch multiprofessionelle Gruppenpraxen gründen zu können. Gleichzeitig soll die neue Gesetzeslage auch die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Personen weiterer Gesundheits- und Sozialberufe verbessern. Zukünftig können nicht nur Ärztinnen und Ärzte Gründer:innen sein. Auch Personen verschiedener Gesundheitsberufe können mitgründen. Welche Berufe das sind und alle weiteren aktuellen Informationen erfahren Sie auf primaerversorgung.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2023

Erstellt durch: Koordination Primärversorgung der Gesundheit Österreich GmbH

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