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Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Patientenmobilität) sowie die Ausübung damit verbundener Patientenrechte sind – neben innerstaatlichen Regelungen der Sozialversicherungen und den Regelungen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen laut Verordnung über die soziale Sicherheit (EG) 883/2004 und Nr. 987/2009 - auch durch die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 9. März 2011 geregelt. Umgesetzt ist die Richtlinie in Österreich mit dem EU-Patientenmobilitätsgesetz (BGBl. 32/2014). Nähere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU sowie über Rahmenbedingungen, die Sie bei Ihrer geplanten Behandlung im Ausland oder in Österreich beachten sollten, erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
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