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Für Personen, die in Österreich krankenversichert sind und sich im Ausland behandeln lassen, ist Österreich der Versicherungsmitgliedstaat. Auf Grundlage der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU können diese Personen im EU-Ausland und in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen und Kostenerstattung erhalten.Von der Richtlinie ausgenommen sind Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege sowie Leistungen im Bereich der Organtransplantationen und der öffentlichen Impfprogramme. Die wichtigsten Informationen und die ersten Schritte, die es bei Inanspruchnahme einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen gilt, im Überblick: