Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte
Inhaltsverzeichnis
Einschränkungen bezüglich der Anerkennung persönlicher Verschreibungen sind nur zulässig, wenn diese auf das für den Schutz der menschlichen Gesundheit notwendige und angemessene Maß begrenzt und nicht diskriminierend sind oder sich auf legitime und begründete Zweifel an Echtheit, Inhalt oder Verständlichkeit einer solchen Verschreibung stützen.
Voraussetzungen für die Rezepteinlösung des ausländischen Rezepts in Österreich
Für das Einlösen einer Verordnung in Österreich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Verschreibung muss die in der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU der Kommission vom 20. Dezember 2012 mit Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen vorgesehenen Inhalte enthalten.
- Die Verschreibung wurde durch einen im Ausstellungsstaat dazu berechtigten Angehörigen eines Gesundheitsberufes ausgestellt.
Voraussetzungen für die Rezepteinlösung eines österreichischen Rezepts im Ausland
Möchte eine in Österreich krankenversicherte Person ein in Österreich ausgestelltes Rezept in einem anderen Mitgliedstaat einlösen, muss er diesen Umstand bei der Ausstellung dem Arzt mitteilen.
- Die Verschreibung muss die im Rezeptpflichtgesetz vorgesehenen Inhalte enthalten.
- Die Verschreibung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt oder eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt erfolgen.
Erforderliche Rezeptangaben
Identität der Patientin oder des Patienten:
- Name(n)
- Vorname(n) (ausgeschrieben, keine Initialen)
- Geburtsdatum
Authentizität der Verordnung:
- Ausstellungsdatum
Identität der oder des Verschreibenden:
- Name(n)
- Vorname(n) (ausgeschrieben, keine Initialen)
- Angaben zur beruflichen Qualifikation
- Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme (E-Mail und Telefon- oder Fax-Nummer, jeweils mit internationaler Vorwahl)
- Berufssitz einschließlich der Unterschrift (handschriftlich oder digital)
Identität des verschriebenen Produkts, sofern erforderlich:
- „Gebräuchliche Bezeichnung“ *
- Markenname in folgenden Fällen:
- Bei dem verschriebenen Produkt handelt es sich um ein biologisches Arzneimittel oder
- die oder der Verschreibende hält es für medizinisch erforderlich; in diesen Fällen ist auf der Verschreibung eine kurze Begründung anzugeben, warum der Markenname verwendet wird.
- Darreichungsform (Tablette, Lösung usw.)
- Menge
- Stärke
- Dosierungsschema
* Im Fall von Arzneimitteln ist im internationalen Kontext ist grundsätzlich der von der WHO empfohlene internationale Freiname (INN), sofern ein solcher besteht, ansonsten der Wirkstoffname, auf dem Rezept anzuführen, da sich die Handelsnamen in den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal