In der Zeit des Wochenbettes bilden sich die körperlichen Veränderungen, die während der Schwangerschaft und der Geburt stattgefunden haben, zurück. Eventuelle Geburtsverletzungen können verheilen und die Stillzeit beginnt. Die Hebamme überwacht diese Rückbildungsprozesse und berät die Mutter zu Fragen rund um das Stillen und die Babypflege. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen dienen dazu, den Verlauf der physiologischen Rückbildungen zu beurteilen und Abweichungen gegebenenfalls frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Das Wochenbett ist zudem die Zeit, in der die Mutter und das Neugeborene sich ausgiebig von der Geburt erholen können. Das gegenseitige Kennenlernen zwischen Eltern, Geschwistern und dem neuen Familienmitglied steht im Vordergrund. Wichtig ist, sich ausreichend Zeit zu nehmen und Ruhe zu gönnen.
Nach der Geburt des Mutterkuchens (Plazenta) kommt es bei der Mutter zu einem raschen Abfall des Östrogen- und des Progesteronspiegels sowie auch der Plazentahormone. Damit gehen auch die Wirkungen dieser Hormone zurück. Das Körpervolumen reduziert sich und das Blutvolumen nimmt wieder ab.
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Bereits während der Schwangerschaft wird das Hormon Prolaktin gebildet, wobei jedoch durch den hohen Spiegel der Plazentahormone während der Schwangerschaft die Prolaktinproduktion noch stark gehemmt wird. Das Prolaktin ist für den Milchfluss verantwortlich. Nach der Geburt erhöht sich durch den Wegfall der Schwangerschaftshomone und den Saugreiz des Kindes beim Stillen die Prolaktinproduktion noch zusätzlich. Der erhöhte Prolaktinspiegel verhindert in den meisten Fällen das Einsetzen eines Eisprunges sowie eines Menstruationszyklus; die Stillzeit ist dennoch kein sicherer Schutz vor einer erneuten Schwangerschaft. Bei nicht stillenden Frauen tritt ca. sechs Wochen nach der Geburt die erste Menstruationsblutung auf.
Der Saugreiz des Stillens fördert neben der Prolaktin- auch die Oxytocinfreisetzung. Oxytocin erleichtert ebenfalls den Milchfluss und begünstigt die Rückbildung der Gebärmutter. Bei ihren Besuchen kontrolliert die Hebamme den Milchfluss und gibt wertvolle Tipps zur Brustpflege.
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Durch die hormonelle Umstellung kommt es zu einer leichten Veränderung der Blutzusammensetzung der Frau. Dadurch kann es sein, dass das Blut schneller gerinnt, wodurch das Thromboserisiko im Wochenbett ansteigt. Krampfadern, die vergrößerte Gebärmutter, Übergewicht sowie gegebenenfalls erbliche Faktoren können das Thromboserisiko noch zusätzlich erhöhen. Nach einem Kaiserschnitt ist das Thromboserisiko aufgrund der eingeschränkten Beweglichkeit der Frau höher als nach einer vaginalen Geburt.
Als vorbeugende Maßnahmen kommen im Wochenbett Kompressionsstrümpfe sowie medikamentöse Thromboseprophylaxe („Thrombosespritze“) zum Einsatz.
Die Gebärmutter hat sich in der Schwangerschaft um das 20-Fache vergrößert. Bei der Geburt wiegt sie rund 1.000 Gramm. In der Zeit des Wochenbettes nimmt sie wieder an Größe ab und die Muskelzellen finden zu ihrem Ausgangszustand zurück. Am Ende des Wochenbetts erreicht die Gebärmutter wieder ein Gewicht von ca. 80 Gramm. Zur Rückbildung kommt es vor allem durch drei Faktoren:
Der Verlauf der Rückbildung wird in den ersten Tagen im Wochenbett täglich von der Hebamme kontrolliert. Dazu wird der Fundusstatus (die Oberkante der Gebärmutter) durch Abtasten des Bauches ermittelt. Nach ca. sechs Wochen hat sich die Gebärmutter meistens bereits vollständig zurückgebildet.
In der Nachgeburtsphase löst sich der Mutterkuchen (Plazenta) von der Gebärmutterwand. Dadurch entsteht an dieser Stelle eine Wundfläche. Das Wundsekret, das der Körper in diesem Zusammenhang ausscheidet, nennt man Wochenfluss. Menge, Farbe und Geruch des Wochenflusses zeigen der Hebamme, wie die Wundheilung voranschreitet. Er ist zuerst blutig, wird dann bräunlich und sieht am Ende gelblich aus. Durch die Rückbildung der Gebärmutter verkleinert sich auch die Wundfläche und der Wochenfluss wird weniger.
Aus hygienischen Gründen sollten die Vorlagen während des Wochenflusses bei jedem Toilettengang gewechselt und außerdem auf das Tragen atmungsaktiver Unterwäsche geachtet werden.
Besonders in den ersten Tagen nach der Geburt können Probleme bei der Blasen- oder Darmentleerung auftreten. Durch die Ausschwemmung der schwangerschaftsbedingten Wassereinlagerungen kann oft auch verstärkter Harndrang auftreten. Die Hebamme erkundigt sich bei ihren Besuchen, wie oft die Mutter ihre Blase oder ihren Darm entleert, da eine überfüllte Harnblase das Zurückbilden der Gebärmutter behindern kann. Dadurch ist das Risiko für eine Harnwegsinfektion erhöht.
Der Beckenboden und die Bauchdeckenmuskulatur werden durch die Schwangerschaft und Geburt stark beansprucht. Durch regelmäßige Übungen kann die Muskulatur des Beckenbodens gestärkt werden. Bereits während des Wochenbetts kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden. Die Hebamme zeigt erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens, die auch die Rückbildung der Gebärmutter begünstigen. Dadurch können auch mögliche Spätfolgen – wie eine Harn- oder Stuhlinkontinenz – verringert werden. Mehr zum Thema: Beckenbodentraining.
Bei einer Spitalsgeburt verbringt die Frau zwei bis drei Tage des Wochenbettes im Krankenhaus. Sie wird bis zu ihrer Entlassung von einer Hebamme betreut. Bei einer ambulanten Geburt oder Hausgeburt bzw. nach Entlassung aus dem Spital werden Mutter und Kind in den eigenen vier Wänden von der Hebamme betreut. Hebammen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website des Hebammengremiums.
Mütter von Neugeborenen haben finanziellen Anspruch auf die Nachsorge durch eine Hebamme. Die Hebammenbetreuung in den ersten Tagen nach der Geburt im Krankenhaus ist durch die Krankenkasse abgedeckt.
Die Kosten für Hausbesuche einer Vertragshebamme in den ersten fünf Tagen nach der Geburt sind ebenfalls durch die Krankenversicherung abgedeckt, bei Kaiserschnitt-, Frühgeburt und Mehrlingsgeburten in den ersten sechs Tagen. Kommt es nach dieser Zeit zu Beschwerden, wie z.B. das Stillen funktioniert nicht oder die Gebärmutter bildet sich nicht zurück, übernimmt die Krankenkasse bis zu acht Wochen nach der Geburt für maximal sieben weitere Hausbesuche die Kosten.
Hebammen, welche keinen Vertrag mit der Krankenkasse haben, sind privat zu bezahlen. Es besteht aber Anspruch auf Erstattung von bis zu 80 Prozent des Vertragstarifes (dies ist in der Regel nicht gleich jener Betrag, welcher auf der Honorarnote steht). Mehr Informationen zu den Kosten und dem Leistungsspektrum der Hebammen finden Sie unter www.hebammen.at bzw. beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.