Bessere Versorgung durch neue Ärzte-GmbHs
Grundlage ist das im Juli vom Nationalrat beschlossene „Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung“. Das Gesetz bietet den Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit zu neuen Kooperationsformen. So können in einer Praxis mehrere Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmediziner oder Fachärztinnen/Fachärzte zusammenarbeiten. Sie können auch andere Gesundheitsberufe wie z.B. Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten anstellen.
Längere Öffnungszeiten
Die neuen Ärzte-GmbHs sollen für die Patientinnen/Patienten die Vorteile bringen, dass ambulante Leistungen wohnortnäher als bisher zur Verfügung stehen und auch die Öffnungszeiten erweitert werden. „Lange Wartezeiten in den Abendstunden oder am Wochenende sind mit den neuen Gruppenpraxen Vergangenheit. Und wenn man eine Fachärztin oder einen Facharzt benötigt, wird man in Zukunft nicht mehr die Praxis wechseln müssen, sondern einfach eine Tür weitergehen können“, erklärt Gesundheitsminister Alois Stöger.
Bei den neuen Gruppenpraxen dürfen nur Ärztinnen/Ärzte oder Zahnärztinnen/Zahnärzte als Gesellschafter auftreten. Die Einrichtung ist an ein Zulassungsverfahren gebunden, bei dem der Versorgungsbedarf und das Angebot, z.B. hinsichtlich der Öffnungszeiten, geprüft werden. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Ärzte-GmbH ist eine Verbesserung des regionalen Versorgungsangebots.
Letzte Aktualisierung: 6. September 2010
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal