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Vorsicht: Medikamente und Fahrtüchtigkeit

26.04.2011

Kopfweh, Fieber, Schwindel, Müdigkeit – gesundheitlich angeschlagen ein KfZ zu lenken, kann gefährlich werden. Besondere Vorsicht ist angezeigt, wenn man krank ist und Medikamente eingenommen hat. „Die Palette der Arzneimittel, welche die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, ist umfangreich“, betonte Karl Wohak, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin bei einem Symposium zum Thema legale und illegale Drogen im Straßenverkehr.

Klar gesetzlich geregelt ist: Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf weder ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, noch lenken. Aber auch Medikamente können ebenso wie Krankheiten die Verkehrstüchtigkeit stark vermindern, sodass es nicht erlaubt und sogar strafbar ist, ein Kfz zu steuern. Besonders vorsichtig sollte man bei Schmerzmitteln, Medikamenten gegen Fieber und Entzündungen, Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmitteln sowie bei Medikamenten gegen Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck sein. Auch Allergiemittel (Antihistaminika) können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Verkehrsuntauglich durch bestimmte Medikamente


Eine Verkehrsuntauglichkeit wird typischerweise durch die dämpfenden Wirkungen von Medikamenten auf das zentrale Nervensystem verursacht. Diese Wirkungen führen zu einer geringeren Aufmerksamkeit oder einem vermindertem Reaktionsvermögen. Manche Medikamente beeinflussen das Urteilsvermögen und die Selbsteinschätzung. Das kann sich in riskantem Fahrverhalten äußern. Gefährlich wird es auch bei Augentropfen – sie können das Sehvermögen beeinträchtigen. Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können sich die Wirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit sogar verstärken. Dies gilt auch für rezeptfreie Präparate, pflanzliche Heilmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Besonders gefährlich ist die Mischung von Alkohol und Medikamenten. Vorsicht: Auch Hustenmittel und Magentropfen können Alkohol enthalten!

Warnhinweise beachten

Um sich über mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit zu informieren, ist ein Blick auf die Medikamentenpackung und in die Gebrauchsinformation angezeigt. Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss laut der Gebrauchsinformationsverordnung § 14 (1) und der Kennzeichnungsverordnung § 13 (1) ein entsprechender Warnhinweise im Beipacktext bzw. auf der Verpackung angeführt sein. Laut Auskunft der AGES PharmMed müssen Hersteller im Zuge der Zulassung verbindliche Daten bzw. Stellungnahmen vorlegen, die Aussagen zum Thema Verkehrstüchtigkeit möglich machen. Aber auch wenn kein Warnhinweis bei einem Medikament zu finden ist, können Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfweh oder allergische Reaktionen die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken.

Eigenverantwortung wichtig

Ob man fit genug ist, ein Auto zu lenken, oder die Verkehrstüchtigkeit stark beeinträchtigt ist, kann man selbst gut beurteilen. Bei der Verschreibung der Medikamente gibt die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt über die Wirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit Auskunft. Wenn trotz einer Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug gelenkt wird, kann die Polizei die Weiterfahrt verhindern und sogar die Fahrzeugschlüssel abnehmen. Bei einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit im Sinne von § 58 StVO droht eine Verwaltungsstrafe.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Medikamente sowie beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2011

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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