Billig-Spielzeug mit Gesundheitsgefahr
Spielzeug auf Jahrmärkten und Kirtagen ist häufig preiswert und bringt Kinderaugen zum Leuchten. Gesundheit und Sicherheit der Kleinen stehen aber beim Verkauf oft nicht an erster Stelle. 2008 wurden 75 Prozent der Proben als mangelhaft beurteilt, zwölf Prozent als gesundheitsschädlich. Im Jahr 2010 mussten 60 Prozent aller Proben beanstandet, 15 Prozent sogar als gesundheitsschädlich eingestuft werden.
Brüchiger Kunststoff
Der Kunststoff des auf Jahrmärkten verkauften Spielzeugsortiments hat mitunter seine besten Zeiten bereits hinter sich. UV-Strahlung und Witterung setzen der „offen ausgestellten Ware“ zu und können den Kunststoff rascher altern lassen. Kontrollieren Sie deshalb das Spielzeug genau – z.B. auf brüchige Stellen oder Abblättern der Farbe. Überlassen Sie Spielzeug mit derartigen Verschleißmängeln niemals Kindern!
Ablösbare Teile
Da Kinder unter drei Jahren Dinge gerne in den Mund nehmen, sind sie besonders gefährdet. Lösen sich kleine Teile vom Spielzeug und werden diese verschluckt, droht Erstickungsgefahr. Wichtig für Käuferinnen und Käufer ist es generell, gut zu testen, ob sich Teile lockern bzw. ablösen lassen. Selbst unter Zug sollten beispielsweise die Knopfaugen des Kuscheltieres halten. Spielzeug für Babys und Kleinkinder darf keine verschluckbaren Kleinteile enthalten, die ein Erstickungsrisiko darstellen. Andernfalls muss ein gut sichtbarer Hinweis mit Altersangaben und Begründung am Spielzeug angebracht sein (siehe Symbol 0-3 in den 10 Tipps zum Thema Spielzeugsicherheit der AGES).
Geschoßspielzeug genau prüfen
Kleine Kunststoffkugeln, die als „Munition“ bei Spielzeugpistolen und -gewehren Verwendung finden, können ebenfalls riskant werden sowie zu Schädigungen und Schmerzen führen. Die am Jahrmarkt gekauften Geschoßspiele haben zum Teil eine zu hohe Bewegungsenergie – und können zu Verletzungen etwa an Kinderaugen führen. Pfeile mit Saugnäpfen (Saugnapfgeschoße) stellen unter Umständen ebenfalls eine Gefahr für Kinder dar. Lassen sich die Saugnäpfe leicht ablösen, können sie im schlimmsten Fall und in der Hitze des Spielgefechts im Rachen eines Kindes stecken bleiben (Erstickungsgefahr!). Achten Sie daher auf den Altershinweis des Produktes, auf die Länge des Saugnapfpfeiles (insgesamt mindestens sechs Zentimeter) sowie darauf, dass sich der Saugnapf nicht ablöst.
Weitere Infos der AGES:
Infos zu Erste Hilfe bei Kindern – Erstickungsgefahr.
Verordnung für Spielzeug
Die gesetzlichen Anforderungen an Spielzeug sind EU-weit vereinheitlicht. In Österreich sind diese in der Spielzeugverordnung umgesetzt. Achten Sie auf das CE-Zeichen, das Spielzeug kennzeichnet, das den Spielzeugrichtlinien entspricht. Lesen Sie außerdem Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und Altersempfehlungen aufmerksam durch.
Auch bei Spielzeugkauf im Urlaub gilt: lieber mehrmals hinsehen und genau prüfen! Das sollte man übrigens auch beim im Vorjahr gekauften Sandspielzeug tun.
Worauf Sie beim Kauf sonst noch achten sollten, erfahren Sie:
- in den 10 Tipps zum Thema Spielzeugsicherheit der AGES und
- in der Broschüre Tatsachen über Spielsachen. Was Sie beim Einkauf von Spielzeug beachten sollten. des Gesundheitsministeriums.
Weitere Infos des Gesundheitsministeriums:
- Ratgeber der WKO Gutes Spielzeug!,
- Infos zur Spielzeugverordnung sowie zur EU-Richtlinie,
- Kontaktadressen bei Fragen zur Spielzeugsicherheit.
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2012
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal