Lebensrettende Organspenden in Österreich
Da nicht bei jedem Spender alle Organe für eine Transplantation geeignet sind, standen trotz eines positiven Spenderzahlentrends Ende des Vorjahres dennoch ca. 1.000 Personen auf den Organ-Wartelisten. Die Wartezeiten können dabei sehr unterschiedlich ausfallen: Deutlich am längsten wartet man mit durchschnittlich 41,7 Monaten auf eine Niere. Schneller kommt es im Durchschnitt zur Transplantation bei Herz (7,2 Monate), Lunge (6,1 Monate) oder Leber (6,5 Monate).
Details aus dem Transplant-Bericht 2011:
- Im Jahr 2011 wurden 220 verstorbene Organspender gemeldet, 195 davon explantiert.
- Dies entspricht einer durchschnittlichen Rate von 23,2 Spendern pro Million Einwohner (2010: 22,8 Spender pro Million Einwohner).
- Insgesamt wurden im Vorjahr 730 Organtransplantationen durchgeführt. Davon 673 mit Organen von Verstorbenen (2010: 702 Transplantationen mit Organen Verstorbener) und 57 von Lebendspendern.
- Mit Ende 2011 standen noch 1.005 Patienten auf den Wartelisten für ein geeignetes Spenderorgan.
Österreich befindet sich in der Versorgung seiner Patientinnen und Patienten mit diesen Ergebnissen im internationalen Spitzenfeld. Hierfür werden u.a. die gesetzliche Regelung durch das Widerspruchsregister sowie das seit 2001 bestehende Förderprogramm verantwortlich gemacht. Es schafft Strukturen und setzt Maßnahmen zur Unterstützung der Organ- und Stammzellspenden: Neben fünf regionalen Transplantationsreferenten sind derzeit 20 lokale Transplantationsbeauftragte in Schlüsselkrankenanstalten zu finden. Sie sind die Ansprechpersonen zu Fragen der Organspende. Bis Ende 2013 sollen insgesamt 25 Beauftragte in ausgewählten Krankenanstalten tätig sein. Um die Versorgung weiterhin zu verbessern, wird für Österreich eine Rate von 30 Spendern pro Million Einwohner angestrebt.
Gesetzliche Grundlage Organspenden
In Österreich sind Organspenden und Transplantationen durch die Widerspruchslösung gesetzlich geregelt. Auch in vielen anderen europäischen Ländern kommt diese zur Anwendung. Sie besagt, dass es für Ärztinnen/Ärzte prinzipiell zulässig ist, Verstorbenen einzelne Organe, -teile oder Gewebe zu entnehmen. Liegt jedoch eine Erklärung der verstorbenen Person oder eines gesetzlichen Vertreters vor, dass eine Organspende abgelehnt wird, darf diese nicht vorgenommen werden. Das bei der Gesundheit Österreich GmbH eingerichtete Widerspruchsregister dokumentiert solche Erklärungen systematisch und muss vor jeder Organentnahme abgefragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Transplant-Jahresbericht 2011 (Gesundheit Österreich)
- Fragen und Antworten zu Organspenden (Gesundheit Österreich)
- Widerspruch gegen Organspenden (Gesundheit Österreich)
Letzte Aktualisierung: 20. Juli 2012
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal