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SVA startet neues Vorsorgeprogramm

23.01.2012

Mit 1. Jänner 2012 startete die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVS) das neue Vorsorgeprogramm „Selbstständig gesund“. In enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten sollen die Versicherten zu einem bewussten, gesunden Lebensstil motiviert werden.

Wesentlicher Teil des freiwilligen Programms ist ein Anreizsystem, das allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Vorteil bietet: Wer anhand von fünf Gesundheitszielen seinen Lebensstil verbessert, für den halbiert sich der Selbstbehalt für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen.

Mit „Selbstständig gesund“ setzt die SVS einen Schritt hin zu einer Gesundheitsversicherung. Prävention wird erstmals ein zentraler Schwerpunkt eines Versicherungsträgers. Laut SVS wird besonders auf die Stärkung der Hausärztinnen/Hausärzte Wert gelegt, die als Gesundheitscoaches eine wichtige Rolle einnehmen.

Länger gesund leben


Rechtzeitig auf eine gesunde Lebensweise zu achten, statt nachträglich zu heilen, trägt auch dazu bei, im Alter länger gesund zu bleiben. So zeigt die Statistik, dass die Österreicherinnen und Österreicher zwar mit einer hohen Lebenserwartung von rund 80 Jahren rechnen können, jedoch mehr als 20 Jahre durch Krankheit beeinträchtigt sind. Im Schnitt erleben die Menschen hierzulande nur 59,4 beschwerdefreie Jahre. Das neue Programm soll den Versicherten helfen, mehr Jahre in Gesundheit zu leben.

Wie läuft das Vorsorgeprogramm genau ab?

  • Erster Schritt: Im Rahmen eines Gesundheitschecks wird gemeinsam mit der Hausärztin/dem Hausarzt ein individuelles Programm erarbeitet, um entweder „die Gesundheit beizubehalten“ oder „die Gesundheit zu verbessern“. Anhand von fünf Gesundheitsparametern (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol) bespricht die Ärztin/der Arzt gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten die Gesundheitsziele. Sie sind entweder auf den Erhalt oder eine Verbesserung der erhobenen Werte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgerichtet.
  • Zweiter Schritt: Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (mindestens sechs Monate) gibt es einen sogenannten „Recall-Termin“, bei dem überprüft wird, ob die Gesundheitsziele auch erreicht wurden. Bei Erreichung der Gesundheitsziele wird als zusätzlicher Anreiz der Selbstbehalt halbiert. Gleichzeitig werden neue Gesundheitsziele besprochen, die dann im Rahmen von zukünftigen Recall-Terminen überprüft werden.
  • Dritter Schritt: Sind alle Gesundheitsziele umgesetzt, ist die nächste Untersuchung dann – abhängig vom Alter – erst nach zwei bis drei Jahren fällig. Die SVS erinnert die Patientin/den Patienten rechtzeitig an den erneuten Kontrolltermin.

Weitere Informationen zum SVS-Vorsorgeprogramm „Selbstständig gesund“ unter:
www.sva-gesundheitsversicherung.at.

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2012

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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