EU-Zulassung für Stevia-Süßstoff
Steviolglycoside sind wegen der 300-mal höheren Süßkraft im Vergleich zu Zucker und ihrem gleichzeitig vernachlässigbaren Kaloriengehalt für den Einsatz in Lebensmitteln besonders interessant. Sicher untermauert ist die wissenschaftliche Datenlage zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit für die enthaltenen Steviolglycoside. Die Zulassung erfolgte daher nur für die isolierten Rohstoffe, die aus den Blättern der Pflanze durch Extraktion und Reinigung gewonnen werden. Wie andere Süßstoffe unterliegen auch Steviolglycoside Verwendungshöchstmengen und dürfen nicht in unbegrenzten Mengen als Zusatzstoff eingesetzt werden.
Pflanze als Lebensmittel nicht zugelassen
Da in der Steviapflanze über 100 verschiedene Wirkstoffe enthalten sind, ist die Abklärung der Auswirkungen auf den Körper sehr komplex und die Datenlage zurzeit noch unzureichend. Als Lebensmittel oder Bestandteil in Lebensmitteln nicht erlaubt bzw. zugelassen sind in der EU daher die gesamte Steviapflanze oder deren Teile wie z.B. getrocknete Blätter oder Rohextrakte.
Steviolglycoside können zukünftig in Produkten wie z.B. Getränken, Milchprodukten, Speiseeis, süßsauren Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Süßwaren, Kaugummis, Tafelsüßen, Dessertspeisen u.v.m. eingesetzt werden.
Hinweis
Die Konsumentin/der Konsument erkennt den neuen Süßstoff an der
E-Nummer 960.
Weitere Informationen:
- Süßstoffe auf Stevia-Basis (Gesundheitsministerium)
- Fragen und Antworten zu Stevia (AGES)
- EFSA evaluates the safety of steviol glycosides (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)
- EU Verordnung zu Stevia (Amtsblatt der Europäischen Union)
Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2012
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal