Schulkinder und Jugendliche sollten möglichst nach den Empfehlungen des aktuellen Impfplans geimpft werden. Die Impfungen werden im Impfpass des Kindes oder Jugendlichen eingetragen. Die im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impfungen sind Empfehlungen. Wird aus irgendeinem Grund ein Termin versäumt, kann und sollte jede Impfung frühestmöglich nachgeholt werden.
Lesen Sie hier, wie Impfungen genau funktionieren: Wie Impfungen schützen
Für Schulkinder und Jugendliche gibt es in Österreich sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Impfungen. Sie schützen einerseits vor sehr häufig vorkommenden Erkrankungen, die teils schwer verlaufen können, andererseits aber auch vor seltenen, besonders schwer verlaufenden Krankheiten.
Folgende Impfungen sind für Schulkinder und Jugendliche zu den im Impfplan Österreich angeführten Zeitpunkten empfohlen und kostenlos erhältlich:
Ist die Grundimmunisierung im Säuglings- und Kleinkindalter abgeschlossen, sind im Schulkindalter meist nur noch Auffrischungsimpfungen notwendig. Versäumte Impfungen sollten in der Regel ehestmöglich nachgeholt werden. Man spricht dann von einer sogenannten Nachholimpfung. Über das konkrete Vorgehen zum Nachholen einer fehlenden Impfung berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Folgende Impfungen sind für Schulkinder und Jugendliche zu den im Impfplan Österreich angeführten Zeitpunkten empfohlen und kostenpflichtig erhältlich:
Ausführliche Informationen zu allen empfohlenen Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan Österreich.
In Österreich besteht keine Impfpflicht. Impfungen sind freiwillig, daher entscheiden Erziehungsberechtigte, wann und gegen welche Erkrankungen ihr Kind geimpft werden soll. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Jugendliche diese Entscheidung zumeist selbst treffen. Vor einer Impfung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, über die Impfung und die zu verhütende Krankheit aufzuklären.
Grundsätzlich stehen folgende Impfmöglichkeiten zur Verfügung:
Die Umsetzung des kostenfreien Kinderimpfprogramms wird nicht bundesweit einheitlich durchgeführt. Jedes Bundesland regelt für sich, wie und wo Impfungen im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms durchgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Landessanitätsdirektionen bzw. die Impfstellen der Bundesländer.
Die Kosten für die Impfungen im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms werden gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung übernommen. Auf der Website des BMSGPK erhalten Sie Informationen zum kostenlosen Impfprogramm.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.