Keuchhusten ist sehr ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, z.B. beim Niesen oder Husten. Die Erkrankung verläuft typischerweise in drei Stadien:
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt mit dem Auftreten der ersten Symptome!
Während der COVID-19-Pandemie kam es zu einem deutlichen Rückgang der Keuchhusten-Fälle. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Fälle jedoch wieder stark an. Dieser Trend setzte sich 2024 weiter fort.
Komplikationen können insbesondere bei Säuglingen und bei Älteren auftreten. Dazu zählen u.a.:
Insbesondere für Säuglinge kann eine Keuchhusten-Erkrankung lebensbedrohlich sein.
Ausführliche Informationen zur Keuchhusten-Erkrankungen finden Sie unter Keuchhusten.
Als wichtige Schutzmaßnahme gegen Keuchhusten steht eine Impfung zur Verfügung. Die Grundimmunisierung sollte bereits im Säuglingsalter erfolgen. Der Impfschutz sollte anschließend mittels regelmäßiger Auffrischungsimpfungen aufrechterhalten werden. Die Impfung ist für alle Personen empfohlen, besonders auch in der Schwangerschaft, um Neugeborene in den ersten Lebensmonaten vor der Erkrankung zu schützen.
Auf Grund der hohen Zahl von Keuchhustenfällen hat das Nationale Impfgremium eine Aktualisierung der bisherigen Impfempfehlung vorgenommen. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.
Die Impfung gegen Keuchhusten ist im kostenfreien Impfprogramm für Kinder enthalten. Die Grundimmunisierung erfolgt mittels 6-fach-Impfung und schützt auch gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis.
Aufgrund des schweren Verlaufs im Säuglingsalter empfiehlt das Nationale Impfgremium, die Impfserie so früh wie möglich zu beginnen. Die erste Impfung sollte möglichst im 3. Lebensmonat erfolgen, gefolgt von zwei weiteren Impfungen im 5. und 11. bis 12.
Auffrischungsimpfung
Die erste Auffrischungsimpfung sollte möglichst vor der Einschulung im 6. Lebensjahr erfolgen. Danach wird derzeit eine 2. Auffrischimpfung fünf Jahre nach der ersten Auffrischimpfung, spätestens jedoch im 14. bis 15 Lebensjahr empfohlen. Die beiden Auffrischungsimpfungen gegen Keuchhusten erfolgen im Rahmen der 4-fach-Impfung zusammen mit Diphtherie, Tetanus und Polio. Sie werden in der Regel im Rahmen der Schulimpfungen durchgeführt.
Nach der Grundimmunisierung und den beiden Auffrischungsimpfung im Kindesalter- bzw. Jugendalter sind weitere Auffrischungsimpfungen derzeit alle fünf Jahre empfohlen. Die Auffrischungsimpfungen erfolgen mittels 3- oder 4-fach-Kombinationsimpfstoffen (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
Das Nationale Impfgremium empfiehlt insbesondere die Impfung gegen Keuchhusten:
Durch die Impfung von Schwangeren werden dem künftigen Neugeborenen Abwehrstoffe für die ersten Lebensmonate mitgegeben. Fachleute sprechen auch von Nestschutz. So können in der Regel schwere Krankheitsverläufe vermieden werden, bis das Kind selbst geimpft werden kann.
Schwangere werden idealerweise zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche geimpft, unabhängig vom Abstand zur letzten Keuchhusten-Impfung.
Die Impfung erfolgt mit einem Mehrfachimpfstoff. Falls die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft nicht durchgeführt wurde und fällig ist, sollte die Impfung im Wochenbett durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen in der Schwangerschaft
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.