Die Masernviren werden meist durch Tröpfchen übertragen, also beispielsweise durch Sprechen, Husten und Niesen. Eine Übertragung durch Kontakt mit infektiösem Nasen- oder Rachensekret ist ebenfalls möglich.
Die Krankheit ist hochansteckend: Erkrankte können das Virus bereits vier Tage vor Auftreten des charakteristischen Hautausschlags weitergeben. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung – die sogenannte Inkubationszeit – beträgt durchschnittlich acht bis zehn Tage.
Die Krankheit äußert sich unter anderem durch hohes Fieber, Husten und einen Hautausschlag mit roten erhabenen Flecken. Bei Kindern unter einem Jahr und Erwachsenen besteht ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Komplikationen einer Maserninfektion sind beispielsweise:
Zudem kann Jahre später eine seltene spezielle Form der Gehirnschädigung auftreten, die stets tödlich verläuft. Besonders gefährdet für diese Spätfolge (Subakut sklerosierende Panenzephalitis, SSPE) sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken.
Masernviren schwächen darüber hinaus die Abwehrkräfte des Körpers so stark, dass das Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben, für mehrere Jahre erhöht ist.
Da der Mensch der einzige Wirt ist, könnten die Masern durch eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden. Weltweit sind die Masern noch immer eine der Haupttodesursachen von Erkrankungen bei Kindern, die durch Impfung vermeidbar wären.
Mumps ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung. Sie wird meist über Tröpfchen übertragen. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt zwei bis vier Wochen, durchschnittlich ca. 18 Tage. Neben unspezifischen Krankheitssymptomen und der charakteristischen Schwellung der Ohrspeicheldrüsen kann es zu Komplikationen kommen. Diese nehmen mit dem Lebensalter zu.
In fünf bis zehn Prozent der Infektionen treten Symptome im Bereich des Zentralen Nervensystems (ZNS) auf. Diese äußern sich etwa in Form einer Gehirnhautentzündung (Meningitis) oder einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis). Bis zu vier Prozent der Patientinnen und Patienten entwickeln eine vorübergehende Taubheit für hochfrequente Töne. In seltenen Fällen kann eine Hörminderung oder Taubheit nach der Krankheit bestehen bleiben. Vor der Einführung des Mumpsimpfstoffes war Mumps eine der häufigsten Ursachen von Taubheit.
Während und nach der Pubertät kommt es bei männlichen Patienten in zehn bis 30 Prozent der Fälle zu einer Hodenentzündung (Orchitis) mit zum Teil bleibender Unfruchtbarkeit (Infertilität). Weiters tritt in fünf Prozent der Fälle eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) auf.
Weitere Informationen finden Sie unter Mumps bei Kindern.
Röteln sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch Tröpfchen und direkten Schmierkontakt übertragen wird. Die Erkrankung verläuft bei Kindern in bis zu 50 Prozent und bei Jugendlichen sowie Erwachsenen in über 30 Prozent der Fälle asymptomatisch, d.h. ohne Krankheitszeichen. Im Fall von Symptomen kommt es nach einer Inkubationszeit von 14 bis 21 Tagen zum charakteristischen kleinfleckigen Röteln-Hautausschlag (Exanthem), Lymphknotenschwellungen (besonders im Nacken) sowie häufig zu Gelenkbeschwerden.
Im Fall einer Rötelninfektion in der Schwangerschaft bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu schweren Fehlbildungen des ungeborenen Kindes kommen – etwa Taubheit, grauer Star (Katarakt), Herzfehlern und anderen Organdefekten. Aus diesem Grund ist ein vollständiger Impfschutz besonders auch für Frauen, die schwanger werden möchten, wichtig.
Durch die Impfung soll das Rötelnvirus weiter zurückgedrängt werden. So kann auch das Fehlbildungsrisiko bei Kindern von Frauen, die nicht gegen Röteln geschützt sind, weiter reduziert werden.
Die Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es handelt sich um eine Lebendimpfung. Es werden zwei MMR-Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Die Impfung sollte jedenfalls vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergarten) stattfinden.
Die Impfung ist für Kinder erst ab dem vollendeten 9. Lebensmonat allgemein empfohlen. Daher können Säuglinge nur durch einen aufrechten Masern-Schutz anderer Personen konsequent geschützt werden.
Die MMR-Impfung ist in Österreich an allen öffentlichen Impfstellen für alle kostenlos erhältlich. Empfohlen werden zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen.
Ein ausreichender Schutz kann nur nach zwei dokumentierten Lebendimpfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder nach durchgemachter Erkrankung, sofern durch Labortests gesichert, angenommen werden.
Bei fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkomponente – also Masern oder Mumps oder Röteln – oder fehlenden Aufzeichnungen über erfolgte Impfungen, z.B. im Impfpass, kann und soll die MMR-Impfung laut dem Nationalen Impfgremium in jedem Lebensalter nachgeholt werden.
Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein sogenanntes „Überimpfen“ nicht möglich, d.h., auch eine Impfung bei einem bereits bestehenden Schutz ist unproblematisch.
Besonders wichtig ist die Impfung bei Frauen im gebärfähigen Alter. Vor einer geplanten Schwangerschaft soll der Immunstatus überprüft werden, da Masern in der Schwangerschaft zu Komplikationen für Mutter und Kind sowie Röteln in der Schwangerschaft zu kindlichen Fehlbildungen führen können.
Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, darf die Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln vorsichtshalber nicht in der Schwangerschaft erfolgen. Nicht geschützte Mütter sollten jedoch unmittelbar nach der Schwangerschaft geimpft werden. Etwaiges Stillen stellt dabei kein Hindernis dar. Weitere Informationen erhalten Sie unter Impfungen für spezielle Personengruppen.
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.