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Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose)

Herpes Zoster oder Gürtelrose ist eine Viruserkrankung, die bei Menschen auftritt, die zuvor an Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen) erkrankt waren. Das Varicella-zoster-Virus kann jahrelang im Körper überleben. Wird es reaktiviert, kommt es zur Gürtelrose. Die Häufigkeit der Gürtelrose nimmt mit dem Alter zu: 50 Prozent der Erkrankungsfälle treten bei den über 50-Jährigen auf. Im Impfplan Österreich steht, für wen die Herpes Zoster-Impfung empfohlen wird.

Herpes Zoster: Krankheitsverlauf und mögliche Folge

Nach einer durchgemachten Feuchtblattern-Infektion verbleiben die Varizella-Zoster-Viren lebenslang in den Nervenzellen. Eine Reaktivierung wird durch die körpereigene Immunabwehr verhindert. Wird das Immunsystem geschwächt, z.B. im Alter, können die Viren wieder aktiv werden. Es entsteht das Krankheitsbild der Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt. Dabei handelt es sich um eine Nervenentzündung mit oder ohne Hautausschlag, die mit starken Schmerzen verbunden sein kann. Es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die sich zu einem gürtelförmigen (streifenförmigen) Ausschlag ausbreiten, meist am Rumpf oder Kopf und meist nur auf einer Körperhälfte.

Die Schmerzen sind oft schwer behandelbar und führen zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität. Die Schmerzen kommen mit zunehmendem Alter häufiger vor.

Herpes Zoster-Impfung für Erwachsene

Zur Vorbeugung gegen Gürtelrose empfiehlt das Nationale Impfgremium die Impfung gegen Herpes Zoster für Personen ab dem vollendeten 60. Eine Überprüfung des Immunstatus vor der Impfung ist nicht erforderlich.

Für Erwachsene mit einem erhöhten Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken, z.B. mit schweren Grunderkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen, wird die Impfung bereits ab 18 Jahren empfohlen. Auch wenn bereits eine Gürtelrose-Erkrankung aufgetreten ist, kann die Impfung noch durchgeführt werden.

Hinweis

Die Impfung gegen Herpes-Zoster ist für Kinder weder zugelassen noch vorgesehen.

Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: ein Lebendimpfstoff und ein Totimpfstoff.  Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Verwendung des Totimpfstoffs, da dieser eine lang anhaltende Wirksamkeit zur Vorbeugung von Herpes Zoster aufweist. Der Lebendimpfstoff verliert nach einigen Jahren seine Wirksamkeit und ist bei Immunschwäche ungeeignet. Er wird daher nicht mehr empfohlen.

Der Totimpfstoff wird zweimalig intramuskulär (i.m.) in einem Abstand von mindestens zwei Monaten (zwei bis sechs Monate möglich) verabreicht. Derzeit ist keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung verfügbar.

Quelle

Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen. 

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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