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Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Humane Papillomaviren (HPV) sind weltweit verbreitet. Etwa 80 Prozent aller sexuell aktiven Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Es sind mehr als 200 HPV-Typen bekannt, von denen etwa 14 an der Entstehung von Krebsvorstufen oder Krebs beteiligt sind und vorwiegend sexuell übertragen werden. Die vorbeugende Impfung wird frühestmöglich ab dem vollendeten 9. Lebensjahr allgemein empfohlen. Sie sollte vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter erfolgen. Im Impfplan Österreich steht, für wen die HPV-Impfung empfohlen wird.

HPV: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte.

Mindestens 14 HPV-Typen sind onkogen – das bedeutet: Sie haben die Fähigkeit, Krebsvorstufen und Krebs auszulösen. In den meisten Fällen bewirkt die Immunabwehr ein Abheilen der Infektion innerhalb von ein bis zwei Jahren. Bleibt eine Infektion bestehen, kann es zu Krebsvorstufen und Krebserkrankungen kommen. Onkogene HPV-Typen sind die Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs und darüber hinaus häufiger Auslöser von Krebs an Penis, Vagina, Vulva, Anus und im Mund-Rachen-Raum.

Informationen zum Thema HPV erhalten Sie unter Humanes Papilloma Virus.

Warum gegen HPV impfen?

Die HPV-Impfung ist vorbeugend wirksam. In Österreich ist der 9-fach Impfstoff empfohlen. Er deckt die Typen HPV 6,11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 ab. Diese HPV-Typen sind für insgesamt 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen verantwortlich.

Der größtmögliche persönliche Nutzen ist dann gegeben, wenn die HPV-Impfung vor Aufnahme von sexuellen Aktivitäten erfolgt. Aber auch bereits sexuell aktive Personen können von der Impfung profitieren. Zudem wird durch die HPV-Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Viren auf andere Personen reduziert.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.

HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche

Die Impfung gegen HPV wird im kostenfreien Impfprogramm angeboten. Sie ist vom vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr kostenfrei. Es ist die Gabe von zwei Impfungen erforderlich. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die erste Impfung im Alter von 9 bis 11 Jahren. In diesem Alter ist die Impfung besonders effektiv – aus zwei Gründen:

  • In diesem Alter entwickeln Kinder eine besonders gute Immunantwort auf die Impfung.
  • Zum anderen erfolgt die Impfung dann meist vor den ersten sexuellen Kontakten und damit meist vor einem Kontakt mit HPV.

Die zweite Impfung erfolgt im Abstand von 6 bis 12 Monaten nach der ersten Impfung.

Die Impfung erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen, vorzugsweise in der 4. Schulklasse.

Hinweis

Die kostenlose HPV-Impfung für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag ist bis Ende 2025 begrenzt.

Informationen zur HPV-Impfung und eine Übersicht über die österreichweiten HPV-Impfangebote finden Sie unter impfen.gv.at (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). 

HPV-Impfung für Erwachsene

Das Nationale Impfgremium empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männer sich möglichst ab dem 9. Lebensjahr – auf jeden Fall bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.

  • Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens 6 bis 12 Monaten empfohlen.
  • Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind drei HPV-Impfungen empfohlen. 2. Impfung zwei Monate nach der 1. Impfung, 3. Impfung sechs bis acht Monate nach der 2. Impfung.

Ein längerer Abstand zwischen 2. und 3. Impfung, abweichend von der Fachinformation, optimiert Antikörperbildung und Langzeitimmunität. Die Impfserie sollte jedoch jedenfalls innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Hinweis

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr kann die Impfung auf Wunsch erfolgen und ist darüber hinaus u.a. empfohlen für Personen mit nachgewiesener HPV-Infektion, bei Genitalwarzen, bei HPV-verbundenen Dysplasien (Veränderungen der Gewebszellen), wechselnden Sexualpartnerinnen und Sexualpartnern, bekannter Infektion einer Sexualpartnerin oder eines Sexualpartners sowie bei Immunsuppression und Autoimmunerkrankungen.

Frühdiagnose von Gebärmutterhalskrebs

Zur Frühdiagnose von Gebärmutterhalskrebs werden im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen ein Abstrich vom Gebärmutterhals und ein PAP-Abstrich und/oder ein HPV-Test ab dem 30. Lebensjahr durchgeführt. Dabei können Veränderungen frühzeitig entdeckt und falls nötig behandelt werden. Wird HPV nachgewiesen, wird die HPV-Impfung dringend empfohlen, auch für Sexualpartnerinnen und Sexualpartner. Ungeachtet der HPV-Impfung wird die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung generell empfohlen.

Quelle

Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen. 

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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