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FFP2: Wissenswertes zu Schutzmasken

27.01.2021

Auch in Österreich breiten sich Mutationen des Coronavirus aus. Sie bewirken ein höheres Risiko für COVID-19-Infektionen. Ein besserer Schutz für die Bevölkerung sei daher notwendig, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer Aussendung. Seit 25.1. ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend, unter anderem beim Betreten von derzeit geöffneten Geschäften, Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrgemeinschaften und beim Parteienverkehr von Behörden.

FFP2-Masken filtern bis zu 94 Prozent der Partikel aus der Atemluft. Sie bieten daher einen hohen Schutz für die Trägerin/den Träger. Wichtig sind die richtige Anwendung und ein dichter Sitz. Auch Personen im Umfeld werden geschützt, sofern die FFP2-Maske kein Ausatemventil hat.

Ziel der Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ist, die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 zu verringern. Der Virus wird vorrangig durch Tröpfchen übertragen.

Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken. Ebenso gilt die FFP2-Pflicht für Personen, die von einer COVID-19-Infektion genesen sind und für geimpfte Personen. Bestimmte Personengruppen sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen.

Das Gesundheitsministerium hat wichtige Informationen zu FFP2-Masken zusammengestellt. Ein Auszug:

Was sind FFP2-Masken?

FFP2-Masken zählen zu den partikelfiltrierende Halbmasken, wie FFP1-, FFP3- und CPA-Masken. Sie werden zum persönlichen Schutz verwendet, um sich vor Schadstoffen abzuschirmen. Diese speziellen Schutzmaskenarten unterliegen gesetzlichen Regelungen und müssen speziellen Prüfkriterien entsprechen.

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) bildet eine mechanische Barriere und soll Menschen in der Umgebung vor Tröpfchen schützen, die beim Sprechen, Niesen und Husten entstehen. Für den MNS gibt es keine speziellen gesetzlichen Anforderungen und Prüfkriterien. Ein MNS dient vor allem dem Fremdschutz. Der größte Vorteil von FFP2-Masken gegenüber einem MNS ist der zusätzliche wirksame Eigenschutz.

Was ist beim Tragen einer FFP2-Maske zu beachten?

Eine dicht sitzende FFP2-Maske stellt einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen dar. Damit die Filterleistung in vollem Umfang gewährleistet ist, muss die FPP2-Maske zur Gesichtsgröße passen und richtig angelegt werden: über Mund und Nase, Nasenclip an den Nasenrücken anpassen. Nur bei einem glatt rasierten Gesicht ist ein optimaler Dichtsitz gewährleistet.

Die Schutzwirkung von FFP2-Masken nimmt mit zunehmender Durchfeuchtung ab. Neben natürlichen Einflüssen wie feuchtem Wetter passiert das zwangsläufig durch die Atmung der Benutzerin bzw. des Benutzers. Durchfeuchtete FFP2-Masken sollen kontaminationsfrei entsorgt und gegen frische Masken getauscht oder vollständig getrocknet werden (siehe nächste Frage, „Kann die FFP2-Maske wiederverwenden werden?“). Maske mit Ventil sollen nicht getragen werden, da durch den Filter etwaige Aerosole wieder nach außen dringen. Dies schützt dann nur die Trägerin bzw. den Träger der Maske, nicht aber seine Mitmenschen.

Kann die FFP2-Maske wiederverwendet werden?

Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge kann die FFP2-Maske – sofern sie nur durch die Atemluft durchfeuchtet wurde – wiederverwendet werden. Nach der Verwendung sollte sie zum Trocknen aufgehängt werden. Wenn sie über einen Zeitraum von sieben Tagen bei Raumluft getrocknet wird, führt das zu einer 95-prozentigen Keimreduktion.

Eine auf diesem Wege getrocknete Atemschutzmaske kann bis zu fünf Mal wiederverwendet werden, unter der Bedingung, dass sie weiterhin gut sitzt, vollständig getrocknet und nicht sichtbar verschmutzt oder kontaminiert ist.

Was muss ich beim Kauf einer FFP2-Maske beachten?

Die wesentlichsten Qualitätsanforderungen für FFP2-Masken sind die Einhaltung der relevanten Normen (z.B. EN 149:2001+A1:2009) sowie die CE-Kennzeichnung. Konsumentinnen und Konsumenten sollten daher folgende Merkmale beim Kauf einer FFP2-Maske im Handel berücksichtigen:

  • ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske
  • CE-Zeichen
  • EN-Kennzeichnung
  • Vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts

Die Kennzeichnung KN95 ist ein Hinweis darauf, dass die Maske voraussichtlich einer nicht europäischen Norm (KN95) für persönliche Schutzausrüstung entspricht. Wenn sie dieser Norm wirklich entsprechen, dann dürften diese Masken ähnlich gut sein, wie die europäischen FFP2-Masken.

Im Privatbereich (Handel, öffentlicher Verkehr etc.) werden auch Masken mit dem Aufdruck „KN95“ verwendet. Um sich auf eine gleichwertige Filter- bzw. Schutzleistung verlassen zu können, sollten Konsumentinnen und Konsumenten folgende weitere Merkmale beim Kauf einer solchen Maske beachten: Ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske, CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung, vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts.

Im Sozial- und Gesundheitsbereich dürfen KN95-Masken nur dann eingesetzt, sofern sie CPA zertifiziert sind. Aufgrund eines nationalen Erlasses ist dies möglich, unter der Voraussetzung, dass die Masken in Österreich geprüft und zertifiziert wurden. Das heißt, man braucht hier keinerlei Bedenken haben.

Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums finden Sie unter FAQ: FFP2-Masken, MNS und Abstandspflicht.

Der Schutz der älteren Bevölkerung vor dem Corona-Virus ist zentral, so das Gesundheitsministerium. Über 65-Jährige bekommen daher jeweils zehn Stück FFP2-Masken kostenlos per Post zugeschickt.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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