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Vergiftung: Richtiges Vorgehen im Notfall

Bei Vergiftungsverdacht ist rasches Handeln wichtig. Je nachdem, in welchem gesundheitlichen Zustand sich der bzw. die Betroffene befindet, sind unterschiedliche Schritte erforderlich. Es gibt aber auch Erste-Hilfe-Maßnahmen, die nicht nur unwirksam, sondern sogar gefährlich sind.

Hier finden Sie eine schrittweise Anleitung, wie Sie helfen können.

Bei Vergiftungsverdacht gilt in jedem Fall: frühzeitig Vergiftungsinformationszentrale 01 406 43 43 kontaktieren, um Gefährdung abzuschätzen.

Die/der Betroffene hat keine oder nur leichte Beschwerden

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Bei Hautkontakt mit einer giftigen Substanz: die betroffene Stelle sofort mit Wasser spülen, getränkte Kleidung ausziehen.
  • Bei Augenkontakt mit einer giftigen Substanz: sofort mit Wasser spülen, mindestens zehn bis15 Minuten lang.
  • Bei Verschlucken einer giftigen Substanz: Mundhöhle reinigen (Ausspülen bzw. Auswischen).

Achtung

Niemals Erbrechen auslösen! Dabei besteht die Gefahr, dass das Erbrochene bzw. die giftige Substanz in die Lunge gelangt (Aspiration) bzw. dass das erneute Passieren der Speiseröhre zusätzlich schädigen kann.

Rufen Sie so rasch wie möglich die

VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE 01 406 43 43 an.

Folgende Informationen sind wichtig für die Beratung:

  • Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts.
  • Wieviel: möglichst genaue Mengenangabe.
  • Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht, Zustand der betroffenen Person.
  • Wann: Zeitpunkt des Geschehens.
  • Wo: Ort des Geschehens.
  • Wie: Verschlucken, Einatmen, Hautkontakt etc.
  • Warum: versehentlich oder absichtlich.

Danach befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Telefon.

Die/der Betroffene zeigt Anzeichen akuter Lebensgefahr

Beim Auftreten akut bedrohlicher Zustände wie Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Kreislaufstillstand sind umgehend lebensrettende Maßnahmen zu treffen und der Notruf - Rettung 144 - zu wählen:

Achtung

Bei jeder Erste-Hilfe-Leistung hat der Eigenschutz immer oberste Priorität! Besonders bei inhalativen Vergiftungen (z.B.Kohlenmonoxid) ist die Ersthelferin/der Ersthelfer einer großen Selbstgefährdung ausgesetzt. Das beste Erste-Hilfe-Wissen nützt nichts, wenn man selbst zu Schaden kommt! Bei zu großer Eigengefahr rufen Sie die Hilfskräfte wie Feuerwehr (122), Rettung (144) oder Polizei (133).

Danach führen Sie einen Notfallcheck durch und beginnen, wenn nötig, mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Eine schrittweise Anleitung nach internationalen Empfehlungen finden Sie unter: Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Video: Vergiftungen bei Kindern 

In fast jedem Haushalt besteht es ein gewisses Vergiftungsrisiko für Kinder: Insbesondere Haushaltschemikalien, aber auch Medikamente, kosmetische Produkte oder Knopfbatterien stellen dabei eine große Gefahr für Kinder dar. Werden sie verschluckt, ist ein schnelles und richtiges Handeln gefragt. Eine Expertin der Vergiftungsinformationszentrale erklärt in einem Video, welche Produkte für Kinder eine echte Gefahr darstellen, was im Notfall zu tun ist und welche  Vorsorgemaßnahmen Erziehungsberechtigte treffen können.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)

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