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Vergiftung: Vorbeugung

Im Alltag kommen wir täglich mit Substanzen und Gegenständen in Kontakt, die bei falscher oder übermäßiger Anwendung zu Vergiftungserscheinungen führen können. Insbesondere beim Zusammenleben mit Kindern ist dementsprechende Vorsicht geboten.

Hier finden Sie Tipps für ein „giftsicheres“ Zuhause.

Bei Vergiftungsverdacht gilt in jedem Fall: frühzeitig Vergiftungsinformationszentrale 01 406 43 43 kontaktieren, um Gefährdung abzuschätzen.

Sicherer Umgang mit Putzmitteln

  • Vor der Verwendung von unbekannten oder neuen Produkten sind die Empfehlungen zur Produktanwendung und vor allem etwaige Warnhinweise und Piktogramme zu beachten.
  • Bewahren Sie Reinigungsmittel immer versperrt und unerreichbar für Kinder auf, auch wenn Sie nur kurz den Raum verlassen. Statten Sie dafür Schränke und Schubladen mit entsprechenden Sicherungen aus.
  • Füllen Sie niemals Chemikalien in Lebensmittelbehälter oder Getränkeflaschen um! Bewahren Sie Chemikalien immer in der Originalverpackung auf!
  • Besondere Vorsicht gilt bei der Anwendung von Backofenreiniger, Abflussreiniger, Grillreiniger etc.; diese können ätzend sein.
  • Mischen Sie niemals chlorhaltige Reinigungsmittel oder Schwimmbadchemikalien mit sauren Reinigungsmitteln (z.B. Essigreiniger, WC-Reiniger, Entkalker); Achtung Chlorgasbildung!
  • Nehmen Sie keine gewerblichen Reinigungsmittel und Chemikalien (Industriereiniger) mit nach Hause. Gewerbliche Produkte unterliegen anderen Sicherheitsnormen als Haushaltsprodukte und können wesentlich gefährlicher (häufig ätzend) sein!

Mehr zum Thema: Vergiftung: Gefahren im Haushalt

Sicherer Umgang mit Medikamenten

  • Bewahren Sie Medikamente immer außer Reichweite von Kindern und versperrt auf.
  • Medikamente für Kinder und Erwachsene sollten immer getrennt aufbewahrt werden. So können Verwechslungen verhindert werden.
  • Medikamente sollten aufgrund möglicher Verwechslungsgefahr getrennt von anderen Produkten aufbewahrt werden (Achtung z.B. ätherische Öle und Oleovit D3 Tropfen).
  • Bezeichnen Sie Medikamente Ihren Kindern gegenüber niemals als Zuckerl oder Fruchtsaft.

Mehr zum Thema: Medikamente: Vergiftung und Erste Hilfe

Sicherer Umgang mit Knopfzellenbatterien

Das Verschlucken von Knopfzellenbatterien - das sind kleine, runde, flache Batterien - kann bei Verschlucken zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Diese Batterien können zum Beispiel in der Speiseröhre stecken bleiben. Durch den Kontakt mit der Schleimhaut kommt es zu einem Stromfluss. Dabei kann es in kurzer Zeit zu schweren Verätzungen der Schleimhaut kommen. Das kann auch im Magen passieren. Beispiele für Produkte mit Knopfzellenbatterien sind z.B. Hörgeräte, Kinderaudiobücher, Taschenlampen, Fernbedienungen und LED-Teelichter.

Vorsichtsmaßnahmen:

  • Sowohl einzelne Knopfzellenbatterien als auch Sets mit Knopfzellenbatterien müssen für Kleinkinder und demente Personen unerreichbar bzw. versperrt aufbewahrt werden. Dies gilt auch für alte Produkte.
  • Achten Sie bereits beim Kauf von batteriebetriebenen Produkten darauf, dass das Batteriefach verschraubt ist!
  • Insbesondere bei batteriebetriebenem Kinderspielzeug ist darauf zu achten, dass das Batteriefach nicht von Kleinkindern geöffnet werden kann.
  • Lassen Sie keine Geräte mit zugänglichen Knopfbatterien in Reichweite von Kindern!
  • Achten Sie bei Besuchen  in anderen Haushalten darauf, dass Geräte, die Knopfzellenbatterien enthalten (könnten), für Kleinkinder unerreichbar sind. Dies gilt auch für Hörgeräte.
  • Auch bei Besuchen in der eigenen Wohnung muss darauf geachtet werden, dass z.B. mitgebrachte Handtaschen, die Produkte mit Knopfzellenbatterien enthalten können, für Kleinkinder unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Achten Sie beim Batteriewechsel auf herausgefallene Batterien!
  • Beim Transport von batteriebetriebenen Geräten z.B. im Auto sollen Kleinkinder nicht an Knopfzellbatterien gelangen können.
  • Alte Batterien so schnell wie möglich entsorgen: Sie sollten nicht über längere Zeit im Haushalt aufbewahrt werden.

Wichtig

Bei Verdacht auf Verschlucken einer Knopfzellenbatterie ist eine akute medizinische Abklärung inklusive Röntgen erforderlich.

Allgemeine Tipps für den „giftsicheren“ Haushalt

  • Lassen Sie keine Gegenstände wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Feuerzeuge, Aschenbecher oder Medikamente offen und für Kinder erreichbar liegen.
  • Pflanzen haben eine hohe Anziehungskraft auf Kinder. Daher sollten in einem Kinderhaushalt nur bekannte und unbedenkliche Pflanzen vorhanden sein – erkundigen Sie sich, ob Ihre Zimmerpflanzen giftig sind. Mehr zum Thema: Vergiftung: Pflanzen
  • Vorsicht bei Lampenölen und Duftölen: diese können – auch wenn die Flaschen „kindersicher“ verschlossen sind – aus Schälchen oder Lampen in den Kindermund gelangen.
  • Lassen Sie Körperpuder nicht in Reichweite eines Säuglings stehen.
  • Im Garten, auf Terrassen oder Balkonen sollten Dünge- oder Pflanzenschutzmittel für Kinder unerreichbar gelagert werden. Auch bei Mitteln wie Grillanzünder oder -reinigern ist große Vorsicht geboten.
  • Produkte für das Auto (z.B. Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit) sollten in Garagen oder Kellern für Kinder nicht erreichbar gelagert werden.
  • Denken Sie auch daran, Farben, Lacke, Kleister etc. kindersicher zu verstauen.
  • Wenn Sie in Ihrem Haushalt über eine Gastherme verfügen, achten Sie auf regelmäßige Wartung und lassen Sie einen CO-Melder montieren. Mehr zum Thema: Vergiftung: Kohlenmonoxid
  • Grillen Sie niemals mit einem Holzkohlegrill in Innenräumen oder in der Garage, es besteht große Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung!
  • Verzehren Sie keine Ihnen unbekannten Pflanzen oder Pilze. Bei exotischen pflanzlichen Nahrungsmitteln informieren Sie sich vorher über die notwendige Zubereitungsart.
  • Seien Sie bei der Zubereitung von Säuglings- und Babynahrung besonders aufmerksam und vermeiden Sie z.B. Rückstände von Geschirrspülmitteln im Fläschchen oder Haushaltsentkalker im Wasserkocher.
  • Essigessenz hat im Haushalt nichts verloren!

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. September 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)

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