Gesundheitsberuferegister macht Qualifikationen transparent
Das neue Register hat sowohl für die Angehörigen der Gesundheitsberufe als auch für Patientinnen und Patienten Vorteile. Es wertet die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich auf und gewährleistet mehr Patientensicherheit. Im Zuge der Registrierung wird auch ein Berufsausweis ausgestellt.
Mehr Transparenz und Patientensicherheit
„Mit dem Gesundheitsberuferegister werden erstmals alle in Österreich berechtigten und tätigen Angehörigen in Gesundheitsberufen erfasst. Das Gesundheitsberuferegister gibt den Patientinnen und Patienten damit die Sicherheit, von einer gut ausgebildeten Fachkraft betreut zu werden“, erklärt Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl.
„Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen halten unser Gesundheitswesen am Laufen. Der neue Berufsausweis, den sie seit der Registrierung haben, ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber ihrer Arbeit“, sagt die Präsidentin der Arbeiterkammer (AK) Renate Anderl. „Und die Patientinnen und Patienten wissen durch die Registrierung und den Berufsausweis, dass sie qualifiziert betreut werden. Es ist also eine Win-Win-Situation.“
„Im österreichischen Gesundheitsberuferegister sind nunmehr ein Jahr nach Inkrafttreten bereits rund 170.000 Berufsangehörige eingetragen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Erfassung des vorhandenen Personals im Gesundheitswesen gemacht, der langfristig eine genauere Planung der Personalressourcen im Gesundheitswesen unterstützt. Zudem dient das öffentlich zugängliche Register auch der Transparenz und der Qualität im Gesundheitswesen“, so der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Herwig Ostermann.
Welche Berufe sind im Register erfasst?
Folgende Gesundheitsberufe werden im öffentlichen Gesundheitsberuferegister erfasst:
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Pflegeassistentin und Pflegeassistent
- Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent
- Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
- Diätologin und Diätologe
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Logopädin und Logopäde
- Orthoptistin und Orthoptist
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
- Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
Neue Ausweise gab es für jene Berufsangehörige, die am 1.7.2018 in der Pflege bzw. in gehobenen medizinisch-technischen Diensten tätig waren. Sie hatten bis Ende Juni 2019 Zeit, einen Antrag zu stellen, wenn sie unbürokratisch ihre Berufsberechtigung behalten wollen. Absolventinnen/Absolventen und Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger müssen sich ebenfalls seit 1.7.2018 vor der Aufnahme der Beschäftigung registrieren lassen, auch sie bekommen die Berufsausweise.
Wer führt die Registrierung durch?
Die AK ist für die Registrierung der Angestellten die zuständige Registrierungsbehörde, für freiberuflich Tätige ist es die GÖG. Berufsangehörige können jederzeit einen Antrag unter Nutzung einer ID Austria oder Bürgerkarte online oder persönlich bei der jeweils zuständigen Registrierungsbehörde (Arbeiterkammer oder Gesundheit Österreich GmbH) stellen.
Weitere Informationen:
- Gesundheitsberuferegister mit öffentlichen Daten der im Register eingetragenen Personen
- Gesundheitsberufe – Berufe von A bis Z
Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal