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Weiterbehandlung in Jugendpsychiatrie bis 25. Geburtstag möglich

11.06.2024

Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von pädiatrischen Fachärztinnen und Fachärzten weiterbehandelt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ermöglicht ab sofort eine Behandlung im vertrauten Setting bis zum 25. Geburtstag.

Das Aufgabengebiet für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin wurde Mitte Mai durch eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte erweitert: Jugendliche müssen nicht mehr direkt mit Erlangen der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Diese Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich. Für Betroffene ermöglicht diese einen individuell angepassten Übergang und die bestmögliche psychosoziale Versorgung.

Übergangsphase fördert guten Übergang

Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Behandlung erfordert das besondere Wissen von Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder psychotherapeutischer Medizin. Sie behandeln ihre jungen Patientinnen und Patienten oft über viele Jahre.

Gesundheitsminister Johannes Rauch erklärt: „Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen. Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen.“ Die Novelle wurde per Verordnung kundgemacht und trat Mitte Mai 2024 in Kraft.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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