Aus für berauschende Räuchermixturen
Stichproben zeigten jedoch, dass diese Kräutermischungen tatsächlich auch chemische Substanzen mit einer cannabisähnlichen Wirkung enthielten, die allerdings nicht als Inhaltsstoff angegeben waren. Oft findet sich auch der Hinweis, dass die Räuchermischungen nicht zum Rauchen und Inhalieren bestimmt seien. Den Käuferinnen und Käufern wird aber durch die beigelegte Produktbeschreibung und Aufmachung suggeriert, dass es sich um einen Cannabisersatz handelt.
Bisher hinkte der Gesetzgeber den Herstellern der künstlichen Drogen hinterher. Die bei Stichproben entdeckten und anschließend verbotenen Substanzen wurden nach kurzer Zeit durch geringfügig veränderte Cannabinoide ersetzt und unter einem neuen Namen auf den Markt gebracht. Die neue Verordnung schließt diese Lücke und verbietet nun ganze Substanzgruppen.
Unbekannte Gesundheitsrisiken
Konsumentinnen und Konsumenten gehen beim Rauchen dieser „Kräuter“ ein ungewisses Gesundheitsrisiko ein, da die Stoffe meistens nicht auf Nebenwirkungen oder mögliche Langzeitschäden untersucht wurden. Schon seit Längerem warnen daher die Expertinnen und Experten des BASG/AGES PharmMed vor unabsehbaren gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum dieser ehemals als „Legal Highs“ bezeichneten Substanzen verbunden sind.
Verboten wird nun durch die neue, im Arzneimittelgesetz (AMG) verankerte Verordnung das „Inverkehrbringen“ der Räuchermischungen sowie der „Import und das Verbringen nach Österreich“.
Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2011
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal