Lebensmittelsicherheit in Österreich
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Kontrolle von Lebensmitteln ist in Österreich durch Gesetze und Verordnungen, u.a. im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), geregelt. Das Lebensmittelrecht ist EU-weit harmonisiert. Das amtliche Kontrollsystem überwacht, ob die Produzentinnen und Produzenten die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auch einhalten. Dabei bilden Lebensmittelinspektorinnen/-inspektoren, amtliche Tierärztinnen/-ärzte, Gutachterinnen/Gutachter und Laborkräfte der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der Lebensmitteluntersuchungsanstalten des Bundes und der Länder ein Netz, das die Sicherheit bestmöglich gewährleistet. Besteht z.B. ein akuter Verdacht, dass ein im Handel befindliches Lebensmittel, Spielzeug oder Kosmetikprodukt für die Bevölkerung eine Gefährdung darstellt bzw. dies nicht ausgeschlossen werden kann, informiert die AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Öffentlichkeit, z.B. über Rückrufe via Pressemeldungen oder Newsletter.
Erster umfassender Lebensmittelsicherheitsbericht
Durch eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes wird nun jährlich ein ausführlicher Bericht zur Lebensmittelsicherheit in Österreich zusammengestellt. Der Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich und dokumentiert, welche Vorkommnisse in einem Jahr aufgetreten sind. Der erste Lebensmittelbericht dieser Art ist erst kürzlich erschienen und behandelt neben Essen und Trinken auch die Sicherheit von Spielzeug und Kosmetika im Jahr 2010.
Lebensmittelsicherheit 2010 – die wichtigsten Punkte
- Im Jahr 2010 wurden neben vielen Betriebskontrollen insgesamt 31.052 Proben untersucht und begutachtet.
- Bei 78 Prozent der Proben gab es keinen Grund zur Beanstandung.
- 0,6 Prozent der Proben wurden als „gesundheitsschädlich“ bewertet.*
- 4,5 Prozent der Proben wurden als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt.
- Die höchsten Beanstandungsraten fanden sich in den Warengruppen Gebrauchsgegenstände, Lebensmittelkontaktmaterialien (z.B. Verpackung) und Nahrungsergänzungsmittel, v.a. wegen Hygiene- und Kennzeichnungsmängeln.
- Insgesamt gab es durch die AGES 47 Informationen an die Öffentlichkeit – davon waren neun Warnungen zu gesundheitsschädlichen Produkten, 38 Rückrufe gingen von den produzierenden Unternehmen selbst aus.
* Über die Hälfte der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben wurde auf Verdacht entnommen. Der höchste Anteil fand sich in der Warengruppe Spielzeug.
Möchten Sie aktuelle Warnungen des AGES bezüglich Lebensmittel, Spielzeug und Kosmetika erhalten, können Sie sich im Produktwarnsystem der AGES eintragen.
Den Lebensmittelsicherheitsbericht 2010 finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Letzte Aktualisierung: 1. September 2011
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal