Gefährliche „Poppers“
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) geht im gesetzlichen Auftrag gegen das „Inverkehrbringen“ von Poppers vor. Durch die Zusammenarbeit mit der Betriebsprüfungsstelle des Zollamtes Wien und den Landeskriminalämtern wurden in Österreich im Oktober 2010 über 32.000 Fläschchen „Poppers“ beschlagnahmt (Marktwert ca. € 300.000,–).
Missbräuchliche Anwendung
Um bestimmte Wirkungen zu erzielen, werden nach dem Öffnen der Fläschchen die flüchtigen Nitritverbindungen bewusst eingeatmet. Dies verursacht eine Erschlaffung der glatten Muskulatur (z.B. des Schließmuskels). Aufgrund dieser Wirkung werden „Poppers“ von Homosexuellen – zunehmend aber auch von heterosexuellen Paaren – unter anderem beim Analverkehr verwendet. Außerdem kommt es bei der Inhalation zu „High“-Gefühlen. Die Wirkungen halten allerdings nur kurz an. Manche der in „Poppers“ enthaltenen Nitrate wurden früher als Herzmedikament bei akuten Herzanfällen – z.B. Angina pectoris – verschrieben. Heute sind jedoch bessere und sicherere Arzneimittel zugelassen.
Gesundheitsgefährdende Nebenwirkungen
Laut einer Information der AGES PharmMed treten bei der Anwendung von „Poppers“ verschiedene Nebenwirkungen auf. Dazu zählen Rötungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Herzrasen, Blutdruckabfall, Ruhelosigkeit, Übelkeit oder Erbrechen. Auch schwere, gesundheitsgefährdende Nebenwirkungen können auftreten: Bei längerer Anwendung sind Ohnmachten, akute Psychosen, vorübergehende Halbseitenlähmungen und in seltenen Fällen plötzliche Todesfälle möglich. Chronischer Missbrauch kann zu Hautschädigungen im Gesichtsbereich, Nasennebenhöhlenentzündung und allergischen Reaktionen der Lunge führen. Die gleichzeitige Einnahme von Potenzmitteln kann starke Nebenwirkungen im Herz-Kreislauf-System auslösen.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/AGES PharmMed rät daher dringend von der Inhalation von „Poppers“ ab.
Gesetzliche Regelungen
Bei den in „Poppers“ enthaltenen Substanzen handelt es sich um Arzneimittel gem. § 1 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes. Der Handel mit Poppers ist in Österreich nicht zulässig, der Import und das Verbringen nach Österreich unterliegen den Vorgaben des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, darunter fällt auch der Bezug über das Internet.
Weitere Informationen: Newsletter AGES PharmMed
Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2011
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal