Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Vorsicht im Solarium

23.05.2011

Trotz des gesetzlichen Solarium-Verbotes für Jugendliche nehmen es manche Betreiber von Sonnenstudios nicht immer ernst mit den Zugangskontrollen. Auch Vorschriften zum Gesundheitsschutz für Bräunungshungrige werden fallweise nicht vollständig eingehalten.

Dies ergab ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). So gewährten sechs von 15 Solarien in Wien einer minderjährigen Testperson ohne Weiteres Zutritt zum Bestrahlungsgerät. Außerdem war in neun Fällen die gemessene UV-Strahlendosis für den Hauttyp der Testperson zu hoch. Weitere Mängel betrafen die verpflichtenden Schutzbrillen – sie sollten beim Bestrahlungsgerät vorhanden sein – und die vorgeschriebenen Duschen.

Erhöhtes Hautkrebsrisiko

UV-Bestrahlungsgeräte werden von der WHO als krebserregend eingestuft. Wer kein unnötiges Hautkrebsrisiko eingehen möchte, sollte daher beim Bräunen vorsichtig sein. Besonders gefährdet durch UV-Strahlen sind Jugendliche, da ihre Haut dünner und empfindlicher ist als die von Erwachsenen. Für Minderjährige gilt daher seit 1. 9. 2010 ein gesetzliches Solarium-Verbot.

Aber auch Personen mit starker Sonnenbrandneigung – typische Merkmale sind rötliche oder blonde Haare, helle Haut und viele Sommersprossen – sollten aufgrund des geringen Eigenschutzes ihrer Haut auf einen Solarium-Besuch verzichten.

Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für die Benützung von Solarien sind in einem Informationsblatt zusammengefasst. Es muss laut Solarien-Verordnung vor der ersten Solarien-Benutzung der Kundin/dem Kunden übergeben werden. Demzufolge sollte ein Solarium nicht benützt werden, wenn am gleichen Tag Hautlotionen, Parfums oder Körpersprays verwendet wurden. Vor dem ersten Bräunen wird daher empfohlen, die Hautempfindlichkeit zu testen. Unbedingt sollten auch die Schutzbrillen aufgesetzt werden, die bei jedem Bestrahlungsgerät vorhanden sein müssen. Jedenfalls sollte die Strahlungsdosis so gewählt bzw. eingestellt werden, dass beim Bräunen weder Hautrötung noch Sonnenbrand entsteht.

Vorbräunungseffekt sehr begrenzt

Gebräunt in den Sommer starten: Manche erwarten sich durch Solarium-Besuche, länger in der Sonne baden zu können. Durch Vorbräunung im Solarium kann der Eigenschutz der Haut jedoch nur geringfügig erhöht werden. Wichtig ist beim Aufenthalt im Freien vor allem ein ausreichender Sonnenschutz, um gesundheitliche Folgen an der Haut zu vermeiden.
Hinweis: Besucherinnen und Besucher von Solarien können anhand einer Checkliste überprüfen, ob in einem Solarium die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und gesundheitliche Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2011

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Zurück zum Anfang des Inhaltes