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Grünes Licht für ELGA-Gesetz

10.10.2012

Der Ministerrat hat am Dienstag, 9.10.2012, die Regierungsvorlage für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) beschlossen. Tags zuvor wurden von Gesundheitsminister Alois Stöger und Gesundheitssprecher Erwin Rasinger die wichtigsten Eckpunkte des Informationssystems vorgestellt.

Zukünftig sollen Labor- und Radiologiebefunde, Entlassungsbriefe sowie verordnete Medikamente elektronisch abgerufen werden können. Dies ermöglicht sowohl Patientinnen und Patienten als auch niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Apotheken und anderen Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten. Dadurch soll unter anderem die Patientensicherheit erhöht und die Behandlungsqualität verbessert werden.

Datenschutz und Datensicherheit


Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Datenschutz gelegt. So dürfen Gesundheitsdaten nur verschlüsselt übertragen werden. Hohe Sicherheitsstandards werden normiert und vorgeschrieben. Zugriffe auf Daten sind nur über ein eigenes Berechtigungssystem möglich, in dem Patientinnen und Patienten auch selbst Berechtigungen vergeben können. Kontrolle ist jederzeit möglich: Über ELGA kann man genau nachverfolgen, wer auf die persönlichen Daten zugegriffen hat.

Teilnahme auf freiwilliger Basis

Für die Patientinnen und Patienten ist eine freiwillige Teilnahme mit einer so genannten Opting-Out-Regelung vorgesehen. Das bedeutet eine automatische Teilnahme an ELGA, außer eine Person widerspricht ausdrücklich. So kann man sich entweder gänzlich abmelden oder aber nur einzelne Befunde oder Medikamente ausblenden lassen. Auch die Zugriffsrechte können von den Patientinnen/Patienten geändert werden. Die Anmeldung zu ELGA erfolgt über die E-Card im Zuge einer Behandlung. Die Daten werden dezentral im Spital oder bei der Ärztin/beim Arzt gespeichert.

Gesundheitsdiensteanbieter, z.B. Spitäler oder Ärztinnen/Arzte, sind verpflichtet, die definierten Befunde (Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente) zu speichern. Ansonsten besteht für sie laut ELGA-Gesetz ein grundsätzliches Verwendungsrecht, aber keine Verpflichtung, Informationen abzufragen.

Zeitplan

Vorgesehen ist der Start von ELGA Ende 2013 bzw. Anfang 2014 durch die Nutzungsmöglichkeiten des ELGA-Portals für Patientinnen und Patienten. Bis dahin soll das Zugangsportal, die Widerspruchsstelle und eine ELGA-Ombudsstelle eingerichtet werden. Ab 2015 wird ELGA in Spitälern und Pflegeanstalten in Betrieb gehen, ab 2016 folgen Arztpraxen und Apotheken und 2017 wird ELGA in Privatkrankenanstalten eingesetzt.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2012

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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