Fertigsuppen – Hefeextrakt statt Glutamat
Hefe statt Glutamat
„Hefeextrakt sorgt wie Glutamat für mehr Geschmack – da es sich dabei um eine geschmacksverstärkende Zutat und keinen Zusatzstoff handelt, ist bei Produkten die Bezeichnung ,ohne Zusatz oder frei von Geschmacksverstärkern’ rechtlich korrekt“, so die Ernährungshotline des FGÖ in Zusammenarbeit mit dem VKI.
Mit Hefeextrakt versetzte Lebensmittel dürfen also durchaus als „frei von Geschmacksverstärkern“ beworben werden. Hefeextrakt enthält von Natur aus Glutaminsäure, d.h. Glutamat, jedoch in deutlich geringeren Mengen (unter zehn Prozent). Das Glutamat im Hefeextrakt ist aber chemisch ident mit dem industriellen Zusatzstoff, also nicht per se besser. Der Vorteil: Hefeextrakt hat einen, wenn auch geringen Anteil an Vitaminen, der Anteil an Glutamat ist niedriger und es klingt natürlicher als Glutamat aus dem Labor. Viele Hersteller umgehen mit Hefe so den direkten Einsatz des mittlerweile in Verruf geratenen Geschmacksverstärkers Glutamat.
Hinweis
Glutamat muss auf der Zutatenliste als Mononatriumglutamat oder mit den
E-Nummern 620 bis 625 für die Salze der Glutaminsäure gekennzeichnet werden. Nicht so beim indirekten Einsatz in Form von Hefe.
Teils viel Zucker und Salz
Bei zwei Tomatensuppen stand Zucker in der Zutatenliste an erster Stelle, was bedeutet, dass diese Suppen mehr Zucker als Tomaten enthielten. In vielen Suppen wird zudem Salz in hohen Mengen eingesetzt: Bis zu 3,3 Gramm Kochsalz steckten in einem Teller Suppe.
„Wer nun wissen will, wie viel Salz eine Fertigsuppe enthält, muss derzeit noch in der Nährwerttabelle den Natriumgehalt ausfindig machen und mit 2,5 multiplizieren. Ab 2014 ist die Angabe des Kochsalzgehalts auf der Verpackung verpflichtend“, so VKI-Ernährungswissenschafterin Birgit Beck. Wer glaubt, mit Tomaten- oder Gemüsesuppe ein vegetarisches Produkt zu essen, kann auch einem Irrtum erliegen, denn mitunter kann Rindfleischextrakt enthalten sein. Ein Blick auf das Etikett lohnt sich daher auf jeden Fall.
Weitere Informationen:
- Glutamat und Geschmacksverstärker (Gesundheitsportal)
- Kennzeichnung bei Lebensmitteln verbessert (Gesundheitsportal)
- Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Letzte Aktualisierung: 17. April 2012
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal