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Ministerrat beschließt Gesundheitsreformgesetz

21.03.2013

Der Entwurf zum Gesundheitsreformgesetz 2013 wurde am 20.3. im Ministerrat beschlossen. Die gesetzlichen Neuerungen und Änderungen sollen die Gesundheitsversorgung der Menschen in Österreich absichern und einen weiteren Ausbau der Leistungen und der Qualität sicherstellen. Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf der Vorbeugung von Krankheiten.

„Durch das Gesundheitsreformgesetz wird es in Zukunft mehr Geld für Prävention geben, nämlich 150 Millionen Euro in zehn Jahren“, erklärte Gesundheitsminister Alois Stöger in einer Aussendung. „Damit investieren wir nachhaltig in die Vorbeugung von Krankheiten. Darüber hinaus wird Gesundheitsförderung und Prävention erstmals explizit als Pflichtaufgabe der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt“, so Stöger.

Neu sind auch bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, sowohl für den Spitalsbereich, als auch für den niedergelassenen Bereich. Der Fokus liege auf Ergebnisqualität, also wie gut die Patientinnen und Patienten behandelt werden: „Qualitätsberichte müssen zu allen Bereichen erstellt und auch veröffentlicht werden. Die Transparenz wird dadurch massiv erhöht“, so Stöger. Die Reformen würden durch die partnerschaftliche Planung der Leistungen im Gesundheitsbereich durch Bund, Länder und Sozialversicherung möglich werden. Auch die Finanzverantwortung würde in Zukunft gemeinsam getragen werden: „Alle Partner ziehen jetzt an einem Strang“, betonte Stöger.

Die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage wurde am 20.3. in den Nationalrat eingebracht und wird nun im Gesundheitsausschuss behandelt.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 21. März 2013

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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