Lärm am Arbeitsplatz macht krank
Lärmfolgen nicht unterschätzen
Auch wenn Lärm von den Betroffenen zunächst nicht unbedingt schädigend, sondern „nur“ als Belästigung wahrgenommen wird, können durchaus Folgeschäden auftreten. Dazu zählen Schlafstörungen oder Unruhe. Die meisten Menschen empfinden Lärm ab 55 dB (Dezibel) als Belastung. Ab 85 dB ist das Gehör akut gefährdet, bei längerer Lärmeinwirkung ist mit einer bleibenden Schwerhörigkeit zu rechnen.
Lärmvermeidung am Arbeitsplatz
Für die AUVA ist die Lärmvermeidung bei der Arbeit ein zentrales Anliegen. Jährlich werden an mehr als 30.000 Arbeitsplätzen Lärmmessungen durchgeführt. Lärmsachverständige helfen Betrieben, konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten. So können mit einer akustischen Kamera belastende Lärmquellen sichtbar gemacht werden, um schalldämpfende Elemente wie Schallschutzwände exakt zu planen. Bei bestimmten Lärmsituationen ist jedoch ein persönlicher Gehörschutz unbedingt notwendig.
Für Fragen zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz und in Ausbildungsstätten hat die AUVA das Lärmtelefon unter der Nummer +43133111-450 eingerichtet.
Weitere Informationen:
- Lärm & Gesundheit (Gesundheitsportal)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Gesundheitsportal)
Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2014
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal