Was ist neu 2016?
ELGA und e-Health
Im Dezember 2015 nahmen die ersten öffentlichen Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen in der Steiermark und in Wien den Betrieb von ELGA auf. In den ersten Monaten des Jahres 2016 bereiten die Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen von Niederösterreich und Kärnten sowie die Einrichtungen der AUVA im Rahmen der Gesamtintegrationstests die Aufnahme des Betriebs von ELGA vor. Nach einer Stabilisierungsphase, in der die bis dann vorliegenden Erfahrungen aus dem Betrieb bewertet werden, folgen im Herbst 2016 die Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der verbleibenden Bundesländer. Im ersten Halbjahr 2016 wird im Bezirk Deutschlandsberg ein Probebetrieb der ELGA-Nutzanwendung e-Medikation starten.
Auch im Jahr 2016 wird das Informationsangebot von www.gesundheit.gv.at laufend erweitert und um zusätzliche Services ergänzt. Anfang 2016 wird eine Neugestaltung umgesetzt. Durch die bessere Strukturierung wird das öffentliche Gesundheitsportal auch für mobile Endgeräte benutzerfreundlicher.
Die 2014 begonnenen Konzeptionsarbeiten für ein telefon- und webgestütztes Beratungsangebot (TEWEB) wurden fortgesetzt. Auf der Grundlage der bereits abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sollen im Jahr 2016 erste Pilotprojekte gestartet werden.
Ernährung
2016 werden erstmals nationale Mindeststandards für die Verpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen erarbeitet und veröffentlicht werden.
Ende des Jahres 2016 wird der nächste Ernährungsbericht fertig, präsentiert und publiziert wird er voraussichtlich Anfang 2017.
Frauengesundheit
2016 wird es in Österreich erstmals einen Aktionsplan Frauengesundheit geben. Er spannt den strategischen Bogen über Maßnahmen, die die Gesundheit von Frauen schützen, fördern und verbessern. Der Aktionsplan wurde 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Frauen, zahlreichen Fachleuten und Stakeholdern sowie unter Einbindung der Öffentlichkeit mittels eines Online-Konsultationsverfahrens erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen startet 2016.
Kinder- und Jugendgesundheit
2016 wird es erstmals einen Kinder- und Jugendgesundheitsbericht geben. Der Bericht fasst vorhandene Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Österreich zusammen.
Bei den Arbeiten zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes wird der Schwangerschaftsteil bis Mitte 2016 fertig werden (Ergebnisbericht Teil 1). Der jeweilige Umsetzungsstand ist transparent und kann auf der Website des BMG verfolgt werden.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Gesundheitskompetenz – die Fähigkeit, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden – ist eine wichtige Voraussetzung für Gesundheit. „Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“ ist ein prioritäres Ziel der österreichischen Rahmen-Gesundheitsziele. Zur Koordinierung von Umsetzungsmaßnahmen wurde 2015 die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK) gegründet. Organisationen, die Maßnahmen im Bereich Gesundheitskompetenz durchführen, können Mitglied der ÖPGK werden und so deren Weiterentwicklung 2016 mitgestalten.
Aufgrund der hohen Prävalenz (ca. 600.000 Menschen in Österreich) stellt Diabetes eine Herausforderung für das öffentliche Gesundheitswesen dar. Im Auftrag des BMG wird daher 2016 eine Diabetesstrategie erarbeitet werden. Die Strategie wird einen inhaltlichen Rahmen vorschlagen, wie sich Prävention, Diagnose, Therapie, Forschung etc. in Bezug auf Diabetes in Österreich in den nächsten fünf bis zehn Jahren weiterentwickeln sollte.
2016 wird mit der Umsetzung der von BMG und Sozialministerium beauftragten österreichischen Demenzstrategie begonnen.
Mit 1. Jänner 2016 tritt die Verordnung betreffend „Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen“ (früher Prostituiertenverordnung) in Kraft. Die nunmehrige Verwendung des Begriffs „Sexdienstleistung“ soll klarstellen, dass nicht die Person oder der Körper, sondern eine Dienstleistung angeboten wird. Es handelt sich um eine legale Erwerbstätigkeit. Die Durchführung der Untersuchungen wird vereinheitlicht und an den Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst. Auch eine Beratung wird für Sexdienstleister/innen angeboten.
Sozialversicherungsrecht
Am 1. Jänner 2016 werden verschiedene Änderungen im Kranken- und Unfallversicherungsrecht in Kraft treten. Dazu zählen folgende Änderungen:
- Um missbräuchlichen Inanspruchnahmen der e-card vorzubeugen, soll die bisher nur bei Zweifeln an der Identität des Patienten/der Patientin bestehende Pflicht zur Identitätsüberprüfung im spitalsambulanten Bereich dahingehend verschärft werden, dass die Identität des Patienten/der Patientin in Krankenanstalten nun jedenfalls mittels Ausweiskontrolle zu überprüfen ist. Im niedergelassenen Bereich ist die Identitätsüberprüfung dann vorzunehmen, wenn die Patientin/der Patient der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt nicht persönlich bekannt ist.
- Ab 2016 werden alle Freiwilligendienstleistenden vollversichert sein.
- Eine subsidiäre Krankenversicherung und eine Unfallversicherungspflicht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden geschaffen.
- Eine beitragsfreie Selbstversicherung in der Krankenversicherung für bestimmte pflegende Angehörige wird eingeführt.
Weitere Informationen:
- Was ist neu im Jahr 2016? – Neuregelungen, Daten & Fakten (Gesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung: 7. Januar 2016
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal