Wie wirksam ist Honig gegen Husten bei Kindern?
Am Beginn einer Erkältung (grippaler Infekt) oder eines Schnupfens (Rhinitis), wenn sich die Viren in den oberen Atemwegen ausbreiten, tritt oft trockener Reizhusten auf. Bei Kindern kann der Husten auch einige Wochen anhalten. Häufig ist durch den Hustenreiz auch der Schlaf der Kinder beeinträchtigt.
Lindert Honig akuten Husten?
Medizin-Transparent hat recherchiert, ob Honig den Husten von Kindern lindern und verkürzen kann. Die Untersuchung der aktuellen wissenschaftlichen Studienlage (Evidenz) zeigt: Honig dürfte Kindern mit akutem Husten helfen. Die Hustenattacken werden wahrscheinlich etwas seltener, schwächer und weniger belastend. Auch die Zeit bis zum Abklingen des Hustens kann sich ein wenig verkürzen: von etwa fünf auf rund viereinhalb Tage. Außerdem kann Honig wahrscheinlich die Schlafqualität von Kindern etwas verbessern. Allerdings sind die erzielten Wirkungen nur klein.
Wie wirkt Honig?
Es wird angenommen, dass Honig gegen Krankheitserreger und Entzündungen wirken könnte. Möglich ist auch, dass sich Honig über die strapazierten Schleimhäute legt und dadurch Hustenreiz und Halsschmerzen lindert.
Nur für Kinder ab 1 Jahr, nicht für Babys!
Was Nebenwirkungen betrifft, dürfte Honig für Kinder ab dem 1. Lebensjahr nach dem derzeitigen Stand des Wissens sicher sein und keine ernsten unerwünschten Wirkungen verursachen.
Honig ist allerdings nicht geeignet für Kinder unter einem Jahr, weder als Nahrungsmittel noch als Anti-Husten-Mittel! Der Grund: Honig kann Erreger enthalten, die bei Babys aufgrund ihres unreifen Immunsystems im schlimmsten Fall Vergiftungserscheinungen auslösen.
Wie wird Honig verabreicht?
Zur Linderung von Husten kann ½ bis 1 Teelöffel Honig direkt eingenommen werden oder in Flüssigkeit (z.B. Tee, Fruchtsaft) aufgelöst und getrunken werden. Vor dem Schlafen eingenommen, soll Honig gegen den Hustenreiz in der Nacht wirken.
Weitere Informationen:
- Wahrscheinlich wirksam: Honig gegen Husten bei Kindern (Medizin-Transparent)
Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal