Warnung vor Ivermectin zur Behandlung von COVID-19
In Österreich ist Ivermectin bei vielen Tierarten für die Anwendung gegen innere und äußere Parasiten zugelassen. Beim Menschen sind Ivermectin-Tabletten unter anderem für die Behandlung von Skabies (Krätzmilben) und Befällen mit parasitären Würmern zugelassen. Das Medikament ist rezeptpflichtig.
Studien zu Ivermectin
Aufgrund von Berichten in Medien untersuchte die EMA bereits im März die Frage, ob Ivermectin für die Vorbeugung und Behandlung von COVID-19 verwendet werden kann. Die EMA prüfte die Erkenntnisse aus Laborstudien, klinischen Studien und Meta-Analysen.
Laborstudien ergaben, dass Ivermectin die Vermehrung von SARS-CoV-2-Viren blockieren kann. Die dafür notwendige Konzentration ist jedoch wesentlich höher als derzeit zugelassene Dosierungen erlauben. Das Bild der klinischen Studien war uneinheitlich: Einige klinische Studien zeigten keinen Nutzen, andere zeigten einen möglichen Nutzen.
Die EMA kam zu dem Ergebnis: Die Verwendung des Mittels für die Vorbeugung und Behandlung von COVID-19 kann außerhalb kontrollierter klinischer Studien nicht empfohlen werden. Laut BASG ist diese Bewertung der EMA zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin aktuell.
Warum wird vor einer Anwendung gewarnt?
Ivermectin ist laut BASG in den zugelassenen Dosierungen allgemein gut verträglich. Um Konzentrationen mit antiviraler Aktivität gegen SARS-COV-2 in der Lunge zu erzielen, wären jedoch wesentlich höhere Dosierungen notwendig. Dies kann zu verstärkten Nebenwirkungen führen. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine schädliche toxische Wirkung auftritt.
„Zusammenfassend kann daher nur dringend von der Verwendung von Ivermectin für diesen Zweck abgeraten werden, da zusätzlich zur fehlenden Zulassung und Wirkung, die Möglichkeit schwerer Nebenwirkungen zu bedenken ist“, erklärt der Virologe Christoph Steininger von der Medizinischen Universität Wien in einer Aussendung des Herstellers MSD.
Warum gilt die Warnung nicht für klinische Studien?
Die BASG erklärt dazu: Klinische Studien müssen vor ihrer Durchführung von der Behörde und der Ethikkomission geprüft werden. Daher ist sichergestellt, dass Anwendungen von Ivermectin nur unter wissenschaftlichen Zielsetzungen und strenger behördlicher Kontrolle stattfinden. Eine kontrollierte Erforschung sowohl von neuen aber auch von altbekannten Wirkstoffen in neuen oder zusätzlichen Indikationsgebieten ist im Rahmen von genehmigten klinischen Studien unter entsprechenden Kontrollen ein wesentlicher Aspekt, um neue bzw. verbesserte Arzneimittel zu entwickeln.
Weitere Informationen:
Warnung vor Anwendung von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 (BASG)
Letzte Aktualisierung: 18. November 2021
Erstellt durch: Redaktion