Arzneimittelspezialität
Synonyme: Arzneispezialität
im Voraus hergestellte immer identische Arzneimittel
Der Begriff „Arzneispezialität“ (Arzneimittelspezialität) ist im österreichischen Arzneimittelgesetz definiert. Demnach versteht man darunter Arzneimittel, welche immer in gleicher Zusammensetzung und unter der gleichen Bezeichnung in einer bestimmten Form in den Handel gebracht werden. Werden Arzneispezialitäten in einer Apotheke selbst ganz oder überwiegend hergestellt, so dürfen diese nur bestimmte, nicht rezeptpflichtige Stoffe enthalten und auch nur in dieser Apotheke abgegeben werden.