Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Arzneimittelspezialität

Synonyme:  Arzneispezialität

im Voraus hergestellte immer identische Arzneimittel

Der Begriff „Arzneispezialität“ (Arzneimittelspezialität) ist im österreichischen Arzneimittelgesetz definiert. Demnach versteht man darunter Arzneimittel, welche immer in gleicher Zusammensetzung und unter der gleichen Bezeichnung in einer bestimmten Form in den Handel gebracht werden. Werden Arzneispezialitäten in einer Apotheke selbst ganz oder überwiegend hergestellt, so dürfen diese nur bestimmte, nicht rezeptpflichtige Stoffe enthalten und auch nur in dieser Apotheke abgegeben werden.

Zurück zum Anfang des Inhaltes