ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer
ELGA-Teilnehmer:in ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat.
Die gesetzliche Definition von „ELGA-Teilnehmer:innen“ entnehmen Sie bitte § 2 Z 12 Gesundheitstelematikgesetz 2012.