Sterilisation
chirurgische Herbeiführung der Unfruchtbarkeit oder Maßnahme zur Keimfreiheit
Der Begriff Sterilisation besitzt zwei Bedeutungen:
Herbeiführung der Unfruchtbarkeit (Sterilität) eines Menschen durch einen chirurgischen Eingriff. Dabei werden bei der Frau die Eileiter (Tubensterilisation) und beim Mann die Samenleiter (Vasoresektion) unterbrochen oder funktionsunfähig gemacht.
Maßnahme, die eine völlige Freiheit von Keimen (Bakterien, Viren, Pilzen etc.) in Stoffen, Zubereitungen oder an Gegenständen bezweckt. Oft wird dies durch Anwendung von Hitze erreicht.