Wahlärztin/Wahlarzt
Ärztinnen /Ärzte, die keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben
Wahlärztinnen/Wahlärzte sind in Österreich niedergelassene Ärztinnen /Ärzte, die keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben. Nach Vorlage einer bezahlten Wahlarztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen 80 bis 100 Prozent der Gebühren, die nach der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärztinnen/Vertragsärzte entstanden wäre, vgl § 131 ASVG.