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e-card mit Foto ab 2020

12.11.2018

Ab 2020 werden erstmals e-cards mit Foto ausgegeben. Die neue Generation von e-cards wird mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Die e-card als Schlüssel zu den Leistungen des Gesundheitswesens wird dadurch aufgewertet. Details zum Ablauf der Ausgabe der neuen e-cards stellte der Dachverband der österreichischen Sozialversicherung bei einer Pressekonferenz vor.

Bis Ende 2023 müssen alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht sein. Grundlage ist ein im ASVG verankerter gesetzlicher Auftrag.

Fotos meist automatisch übernommen

Das Foto, das Missbrauch verhindern soll, ist in schwarz-weiß gehalten und so groß wie jenes am Personalausweis. Für die meisten Versicherten erfolgt die Umstellung auf die neue e-card automatisch, ohne etwas dafür unternehmen zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt. Das bedeutet: Wenn ein Foto einer/eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein vorhanden ist, müssen diese Personen kein Foto bringen und ersparen sich einen Amtsweg. Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellen. Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.

Die Sozialversicherung ist gesetzlich verpflichtet, ab dem 1.1.2020 an Personen ab 14 Jahren für die keine Ausnahme gilt, nur mehr e-cards mit Foto auszugeben. Wenn daher jemand kein Foto gespeichert hat, wird keine neue c-card mehr ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt besteht nur die Möglichkeit, sich vor einem Arztbesuch einen Ersatzbeleg bei seiner Krankenkasse zu holen, der dann als Anspruchsnachweis für die Behandlung gilt. Die näheren Regelungen werden nach Vorliegen der Verordnung der Bundesregierung ausgearbeitet.

Neue Funktionen

Optisch ändert sich im Vergleich zur bisher gebräuchlichen e-Card nicht viel. Neu ist allerdings der Aufdruck der telefonischen Gesundheitsberatung 1450. Die kostenlose Gesundheits-Hotline kann derzeit in Niederösterreich, Wien und Vorarlberg angerufen werden und soll ab 2019 in allen Bundesländern zur Verfügung stehen. Ebenfalls neu ist eine so genannte NFC-Funktion, mit der die Karte nicht mehr gesteckt, sondern auch angehalten werden kann.

„Was sich auch mit der neuen Generation der e-card gegenüber den Vorgängern nicht verändern wird, ist die Tatsache, dass auf der Karte keinerlei medizinische Daten gespeichert sind“, betonte DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung.

Wie mit der Weiterentwicklung der e-card auch ihre Funktion als Schlüssel den Leistungen des Gesundheitswesens ausgebaut wird, erläuterte Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands. Derzeit sind unter anderem rund 14.000 niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, 162 Krankenhäuser und 65 Pflegeheime ans e-card-System angeschlossen. Im Zuge der Umsetzung von e-Medikation, einem Service der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, werden mehr als 630 Apotheken dazu kommen.

Weitere Informationen:

Foto auf der e-card (Dachverband der österreichischen Sozialversicherung)

Letzte Aktualisierung: 12. November 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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