Lebensmittel-Check.at: Produkte unter der Lupe
Bunte Verpackungen, schöne Bilder, besondere Auslobungen etc. lenken beim Einkaufen oft vom wahren Inhalt der Produkte ab und vermitteln einen falschen Eindruck. Nicht immer landet das im Einkaufswagen, was sich die oder der Konsument:in mit dem Kauf erhofft. So entpuppt sich das Light-Produkt keineswegs als kalorienarm, die als Zwischenmahlzeit ausgelobte Milchzubereitung vielmehr als Dessert oder die Himbeerlimonade als früchtefreies, mit künstlichen Aromastoffen versetztes Getränk.
Lebensmittel-Check.at
Die Informationsplattform www.lebensmittel-check.at untersucht Lebensmittelverpackungen u.a. hinsichtlich irreführender Angaben und setzt sich gegebenenfalls auch mit den Herstellern sowie der amtlichen Lebensmittelkontrolle in Verbindung. Auf der Website ist bereits ein Fundus von mehr als 1.000 Lebensmittel-Checks online. Das Service gibt es bereits seit 2010. Lebensmittel-Check.at wird inhaltlich vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) betreut. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finanziell unterstützt.
Auffällige Produkte melden
Interessierte Konsument:innen können kostenlos mittels Online-Formular ärgerliche Lebensmittel an den Verein für Konsumenteninformation melden. Fühlen Sie sich durch ein Produkt verunsichert oder vermissen bestimmte Angaben? Das Team des VKI prüft die Produkte auf Verpackungsangaben und Inhalt.
Häufige Beanstandungen betreffen:
- Mogelpackungen: Große Verpackung, wenig Inhalt. Mogelpackungen vermitteln ein falsches Preis-Leistungs-Verhältnis. Es kann auch vorkommen, dass bisherige Füllmengen umgestellt werden, die Verpackung jedoch gleich bleibt. Beispiel: Die Füllmenge gleicher Gewürzverpackungen für Muskatnüsse wurde von 13 Gramm auf 9 Gramm umgestellt – das entspricht nur zwei Muskatnüssen anstatt bisher drei.
- Bilder und Illustrationen: Bilder können einen falschen Eindruck zu vermeintlichen Zutaten vermitteln. So zieren z.B. Orchideenblüten eine Vanilleeisverpackung, echte Vanille ist jedoch nicht enthalten. Weiteres Beispiel: Ein Wellnessgetränk mit Jostabeere enthält ein Gemisch aus Stachelbeeren- und schwarzem Ribiselsaft. Nicht enthalten ist die echte Jostabeere, die eigentlich eine Kreuzung aus beiden Beeren ist.
- Hervorheben bestimmter Inhaltsstoffe: Nicht immer ist ein auf der Verpackung speziell hervorgehobener Inhaltsstoff auch in nennenswertem Ausmaß enthalten. Beispiel: Die Süße bei einem als „Honigwaffeln“ bezeichneten Produkt kommt vorrangig aus Glukose und Fruchtzucker, nicht wie erwartet aus Honig.
- Herkunftsangaben: Häufig finden sich auf Verpackungen Angaben zur Herkunft des Produktes, die nicht immer dem wahren Ursprung entsprechen. Kein Garant für österreichische Herkunft bzw. heimische Zutaten sind Schleifen im Rot-weiß-rot-Design, Aussagen wie „Rezept aus Österreich“ etc.
- Portionsangaben: Portionsgrößen auf Verpackungen fallen oft unrealistisch klein aus, z.B. bei kalorienreichen Knabbereien. Beispiel: „Eine Portion“ Erdnüsse enthält ca. 180 kcal. Das bezieht sich allerdings auf die geringe Menge von 30 Gramm, das sind zirka zwei bis drei Esslöffel.
- Kinderprodukte: Diese Produkte werden oft mit besonderen Auslobungen wie „ohne Zusatzstoffe“, „ohne Konservierungsstoffe“, „ohne Zuckerzusatz“ etc. beworben. Beispiel: Speziell für Kinder beworbene Teighörnchen (mit Comic) „ohne Konservierungsstoffe“ enthalten Alkohol. Wenn auch in geringen Mengen – Alkohol in Kinderprodukten kann zu unerwünschter Geschmacksprägung und Gewöhnungseffekt führen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- www.lebensmittel-check.at (VKI)
- Fragen und Anregungen direkt an lebensmittel-check@konsument.at
Letzte Aktualisierung: 25. Februar 2022
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal