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Ausbau der Primärversorgung

02.08.2023

Am 1.8.2023 trat die Novellierung des Primärversorgungsgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den niedergelassenen Bereich deutlich auszubauen und eine umfassende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Die Gründung von Primärversorgungseinheiten (PVE) soll vereinfacht werden. Zudem wird die Entstehung von Kinder-Primärversorgungseinheiten ermöglicht, sowie die Gründung sogenannter multiprofessioneller Gruppenpraxen. Auch Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und Personen weiterer Gesundheits- und Sozialberufe sollen durch die Änderungen verbessert werden.

Primärversorgungseinheiten zur wohnortnahen Versorgung

Die „Primärversorgung“ ist die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem für Menschen mit gesundheitlichen Anliegen und Problemen. Neben Primärversorgungseinheiten (PVE) zählen hausärztliche Einzelordinationen und Gruppenpraxen von Ärzt:innen zur Primärversorgung.

In einer Primärversorgungseinheit arbeitet ein Team aus Ärzt:innen und anderen Gesundheits- und Sozialberufen, die Patient:innen betreuen. Menschen mit einer akuten oder chronischen Erkrankung finden in der Primärversorgung eine erste Anlaufstelle. Zudem leistet die Primärversorgung auch einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Vorbeugung von Krankheiten.

Neuerungen für Gründer:innen

  • Die Entstehung von Kinder-Primärversorgungeinrichtungen wird ab August ermöglicht.
  • Neue Zusammensetzung des Kernteams einer PVE sind möglich, z.B. mindestens zwei Ärztinnen und/oder Ärzte für Allgemeinmedizin. Für Kinder-PVE: auch Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde. Multiprofessionelle Gruppenpraxis sind zukünftig möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, Gesellschafter:innen einer Primärversorgungseinheit sein.
  • Regionale Bedürfnisse: Art und Anzahl der vertretenen Berufsgruppen bzw. Qualifikationen orientiern sich an den jeweiligen regionalen Erfordernissen. Abhängig von den regionalen Gegebenheiten können PVE auch an Wochenenden sowie an Feiertagen für die Akutversorgung geöffnet werden.

Weitere Infos:

Letzte Aktualisierung: 2. August 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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