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Abgelaufene e-cards ohne Foto verlieren Gültigkeit

15.01.2024

Die Sozialversicherung finalisiert die e-card-Umstellung. 99 Prozent der Versicherten sind bereits im Besitz einer neuen e-card. Diese NFC-fähigen e-cards können auch kontaktlos genutzt werden. Sieben Millionen e-cards wurden mit Foto ausgestellt. Ab dem 15. Jänner 2024 werden abgelaufene e-cards ohne Foto gesperrt. Das betrifft zirka 84.000 Versicherte. Sie müssen sich für eine neue e-card persönlich an eine der Registrierungsstellen wenden.

„90 Prozent der Karteninhaber haben automatisch eine neue e-card mit Foto erhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, Seniorinnen und Senioren über 70 und Versicherte ab der Pflegestufe 4 ist kein Foto auf der e-card erforderlich“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Die Fotos für die e-card wurden aus behördlichen Registern verwendet, z.B. Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein.

Die neuen e-cards mit Foto wurden im Februar 2019 vom Nationalrat beschlossen. „Diese bieten mehr Sicherheit, erschweren Missbrauch und unterstützen den Arzt bei der Feststellung der Identität“, betont Lehner.

e-card abgelaufen, ohne Foto: Was nun?

Ist die e-card abgelaufen oder fehlt ein erforderliches Foto, müssen sich die betroffenen Personen – rund 84.000 Versicherte – für die Ausstellung einer gültigen e-card persönlich an eine Registrierungsstelle wenden. Für gesperrte e-cards gibt es eine Übergangsfrist: Die oder der Versicherte hat 150 Tage Zeit, die Registrierungsstelle aufzusuchen.

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger erklärt dazu: „Auch wenn die e-card gesperrt ist, können medizinische Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden. Nach der 150-tägigen Übergangsfrist ist für Arztbesuche ein elektronischer e-card Ersatzbeleg notwendig, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss. Die Ausstellung von e-Rezepten ist auch bei gesperrter e-card möglich. Zur Einlösung von e-Rezepten in der Apotheke ist dann ein e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige Rezept ID notwendig, da mit einer gesperrten e-card keine e-Rezepte abgerufen werden können.  Ärztinnen, Ärzte und Apotheken sind informiert, wie bei gesperrter e-card vorzugehen ist, damit die Versicherten weiterhin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können und die notwendige Medikation erhalten.“

Weitere Informationen: e-card (chipkarte.at)

 

Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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