Abgelaufene e-cards ohne Foto verlieren Gültigkeit
„90 Prozent der Karteninhaber haben automatisch eine neue e-card mit Foto erhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, Seniorinnen und Senioren über 70 und Versicherte ab der Pflegestufe 4 ist kein Foto auf der e-card erforderlich“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Die Fotos für die e-card wurden aus behördlichen Registern verwendet, z.B. Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein.
Die neuen e-cards mit Foto wurden im Februar 2019 vom Nationalrat beschlossen. „Diese bieten mehr Sicherheit, erschweren Missbrauch und unterstützen den Arzt bei der Feststellung der Identität“, betont Lehner.
e-card abgelaufen, ohne Foto: Was nun?
Ist die e-card abgelaufen oder fehlt ein erforderliches Foto, müssen sich die betroffenen Personen – rund 84.000 Versicherte – für die Ausstellung einer gültigen e-card persönlich an eine Registrierungsstelle wenden. Für gesperrte e-cards gibt es eine Übergangsfrist: Die oder der Versicherte hat 150 Tage Zeit, die Registrierungsstelle aufzusuchen.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger erklärt dazu: „Auch wenn die e-card gesperrt ist, können medizinische Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden. Nach der 150-tägigen Übergangsfrist ist für Arztbesuche ein elektronischer e-card Ersatzbeleg notwendig, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss. Die Ausstellung von e-Rezepten ist auch bei gesperrter e-card möglich. Zur Einlösung von e-Rezepten in der Apotheke ist dann ein e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige Rezept ID notwendig, da mit einer gesperrten e-card keine e-Rezepte abgerufen werden können. Ärztinnen, Ärzte und Apotheken sind informiert, wie bei gesperrter e-card vorzugehen ist, damit die Versicherten weiterhin medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können und die notwendige Medikation erhalten.“
Weitere Informationen: e-card (chipkarte.at)
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal