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Der Europäische Gesundheitsdatenraum tritt in Kraft

25.03.2025

Ab dem 25. März 2025 gibt es eine neue EU-Verordnung, die den Umgang mit Gesundheitsdaten in Europa verbessert. Diese Verordnung gründet einen "Europäischen Gesundheitsdatenraum" (European Health Data Space, im Folgenden „EHDS“). Der EHDS macht es einfacher und sicherer, Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu nutzen – sowohl für Ihre persönliche Gesundheitsversorgung als auch für die Forschung.

Was ändert sich für Sie?

Mit dem EHDS bekommt man mehr Rechte und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten. Zum Beispiel kann man in Zukunft eine zusammenfassende Patientenkurzakte abfragen. Man kann diese dann auch elektronisch weitergeben, wenn man möchte. Gleichzeitig können Gesundheitsdaten, die nicht auf Sie persönlich bezogen werden können – mit strengen Sicherheitsmaßnahmen – für wichtige Forschung und bessere Gesundheitspolitik genutzt werden.

Wann kommt der EHDS?

Die Einführung erfolgt schrittweise:

  • 5. März 2025: Die neue Regelung wurde offiziell veröffentlicht
  • 25. März 2025: Start des EHDS – die Übergangsphase beginnt
  • 26. März 2027: Die EU legt fest, wie genau die neuen Regeln im Alltag funktionieren sollen
  • 26. März 2029: Die ersten Gesundheitsdaten (Patientenkurzakten und elektronische Rezepte) werden EU-weit ausgetauscht und die ersten elektronischen Gesundheitsdaten stehen für die Sekundärnutzung zur Verfügung
  • 26. März 2031: Weitere Daten wie Röntgenbilder und Laborergebnisse kommen hinzu
  • 26. März 2034: Auch Länder außerhalb der EU können sich beteiligen

Gut zu wissen: Die meisten Regelungen treten erst vier Jahre nach dem Start in Kraft, Anfang 2029. Man hat also Zeit, sich darauf einzustellen.

Primärnutzung: Wenn ein Gesundheitsdienstleister personenbezogene Daten direkt bei einer Patientin oder einem Patienten erhebt, um medizinische Versorgung zu leisten, spricht man von der ‚primären Nutzung‘ von Gesundheitsdaten. Primäre Datennutzung bedeutet die Verwendung elektronischer Gesundheitsdaten, um:

  • Patientinnen und Patienten zu behandeln oder zu rehabilitieren,
  • medizinische Produkte zu verschreiben oder abzugeben,
  • damit verbundene soziale, administrative oder abrechnungsbezogene Leistungen zu erbringen.

Derzeit werden zwei zentrale elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste schrittweise in der EU eingeführt: eRezept (elektronisches Rezept) und Patientenkurzakte. Zusätzlich zu den Diensten Patientenkurzakte und eRezept wird MyHealth@EU den Austausch weiterer vorrangiger Datenkategorien unterstützen, die in der geplanten EHDS-Verordnung definiert sind. Dazu gehören Laborergebnisse und -befunde, bildgebende Untersuchungen und deren Befunde sowie Entlassungsbriefe.

Sekundärnutzung: Die Sekundärnutzung bezeichnet die Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten für Verwendungszwecke, die nicht dem ursprünglichen Zweck entsprechen, für den die Daten erhoben oder erstellt wurden. Die Gesundheitsdaten werden also für andere Zwecke genutzt als für jene, wofür sie anfänglich gesammelt wurden. Die Sekundärnutzung interessiert sich nicht für Sie als Einzelperson. Vielmehr ist es verboten, aus Daten für Sekundärnutzung auf eine konkrete Person zu schließen. Beispiele für unter strengen Auflagen erlaubte Sekundärnutzung sind: Politikgestaltung, Statistik, Bildungs- oder Lehrtätigkeiten und wissenschaftliche Forschung im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor.

Welche Vorteile bringt der EHDS?

Patient:innen

  • Direkter und kostenfreier Zugriff auf Ihre digitalen Gesundheitsdaten - jederzeit und überall.
  • Vereinfachte Weitergabe Ihrer medizinischen Informationen an behandelnde Ärztinnen und Ärzte - auch bei Behandlungen im europäischen Ausland.
  • Stärkung Ihrer Patientenrechte: Sie können Ihre Daten einsehen, Berichtigungen veranlassen und den Zugriff darauf steuern.
  • Gewährleistung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards zum Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsinformationen.
  • Indirekte Vorteile für Sie und Ihre Angehörigen durch bessere Forschung und Gesundheitspolitik

Gesundheitsdiensteanbieter:innen

  • Verbesserte Patientenversorgung durch schnelleren Zugriff auf relevante Krankengeschichten - auch bei Patientinnen und Patienten aus anderen EU-Ländern.
  • Einfacherer Datenaustausch zwischen Gesundheitsdiensteanbieter:innen
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands durch einheitliche digitale Systeme und Formate.

Forscher:innen

  • Verbesserter Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdaten für medizinische Forschung und klinische Studien.
  • Transparente und einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung.
  • Effizientere Forschungsprozesse durch vereinfachten Zugang zu relevanten Datenbeständen.

Regulierungsbehörden und Entscheidungsträger:innen

  • Fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Gesundheitsplanung und -politik durch bessere Evidenzgrundlagen.
  • Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen durch bessere Ressourcenplanung und -nutzung.

Unternehmen und Innovationstreibende

  • Förderung der Entwicklung innovativer Gesundheitstechnologien und -dienste durch einheitliche Datenstandards.
  • Erleichterter Zugang zu anonymisierten Gesundheitsdaten für die Entwicklung neuer medizinischer Lösungen und Produkte.

Was, wenn man nicht teilnehmen möchten?

Man hat ein Mitspracherecht:

  • Man kann einschränken, wer in der Gesundheitsversorgung auf die eigenen Daten zugreifen darf
  • Man kann der Verwendung der eigenen Daten für Forschungszwecke widersprechen (Opt-out)

In bestimmten Fällen von hohem öffentlichem Interesse dürfen die Daten in pseudonymisierter Form, das heißt ohne direkten Bezug auf eine Person, trotzdem genutzt werden – aber nur unter strengen Sicherheitsauflagen und mit voller Transparenz.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 25. März 2025

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH

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