Diagnose Rausch kann teuer kommen!
Die Forderung kann durch den Krankentransport und den Spitalsaufenthalt entstehen. Die Kosten zahlt die Krankenkasse nur dann, wenn die stationäre Aufnahme im Krankenhaus nötig ist. Wenn es sich um übermäßigen Alkoholkonsum handelt, bei dem „nur“ eine Ausnüchterung notwendig ist, müssen die Betroffenen die Kosten selbst übernehmen. Bei Jugendlichen werden die Erziehungsberechtigen „zur Kassa gebeten“. Ein Rausch kann also teuer werden!
Wichtig: Wird eine Person bewusstlos angetroffen, treten Atemstörungen auf und fehlen Reflexe – die Person reagiert nicht auf Zwicken –, ist ärztliche Hilfe notwendig, und die Rettung (144) muss verständigt werden. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!
Weitere Informationen:
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen durch Alkohol & Drogen (Gesundheitsportal)
Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2013
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal