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Was ist neu 2014?

30.12.2013

Im Jahr 2014 wird die von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemeinsam vorangetriebene Gesundheitsreform weiter umgesetzt. Dadurch sollen optimale Versorgungsstrukturen und mehr Leistungen für die kommenden Generationen sichergestellt werden.
Wichtige Punkte der Gesundheitsreform und weitere Neuerungen im Gesundheitswesen kurz zusammengefasst:

Zielsteuerung-Gesundheit

Bund, Länder und Sozialversicherung einigten sich auf ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung. Bereits 2013 wurden die bundes- und landesrechtlichen Grundlagen beschlossen, die entsprechenden Gremien (Bundes-Zielsteuerungskommission, Landes-Zielsteuerungskommissionen) eingerichtet und die Zielsteuerungsverträge im Wesentlichen politisch abgestimmt. Darüber hinaus wurden auch die Jahresarbeitsprogramme auf Bundes- und Landesebene für 2014 zur Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegt. In den nächsten Jahren sollen durch die Maßnahmen u.a. folgende Ziele verfolgt werden:

  • Weitere Erhöhung der gesunden Lebensjahre
  • Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen
  • Wesentliche Stärkung der Patientensicherheit
  • Ausbau interdisziplinärer Primärversorgung
  • Sicherstellung von sektorenübergreifenden Behandlungsprozessen

Stärkung der Gesundheitsförderung

Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag (Art. 12) ist die Stärkung der Gesundheitsförderung und die Entwicklung einer Gesundheitsförderungsstrategie auf Basis der Rahmen-Gesundheitsziele verankert. 2014 wird mit der Umsetzung von ersten Maßnahmen begonnen, die zum Teil bereits in den Arbeitsgruppen der priorisierten Rahmen-Gesundheitsziele „Gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen“ (R-GZ 1), „Gesundheitskompetenz“ (R-GZ3), „Gesundes Aufwachsen“ (R-GZ 6) erarbeitet wurden.

Brustkrebs-Früherkennungsprogramm neu

Mit Jänner 2014 startet das neue Brustkrebs-Früherkennungsprogramm. Es wird mehr Frauen eine qualitätsgesicherte Früherkennungsuntersuchung ermöglichen. So sind eine verpflichtende Doppelbefundung durch zwei Ärztinnen/Ärzte und vorgeschriebene Qualitätsstandards für die technische Ausrüstung vorgesehen.

ELGA und e-Health

Auf Basis der mit dem ELGA-Gesetz geschaffenen Rechtsgrundlagen wird das Jahr 2014 vorrangig dem Ausbau der technologischen und organisatorischen Infrastruktur für ELGA gewidmet. Das ELGA-Zugangsportal für die Bürgerinnen und Bürger und die Widerspruchstelle werden Anfang 2014 ihren operativen Betrieb aufnehmen (erste Ausbaustufe). Der Endausbau des, in das öffentliche Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at integrierten ELGA-Zugangsportals und die Einrichtung der Ombudsstellen sollen bis Herbst 2014 erfolgen.

Moderne Technologien in der Telemedizin eröffnen enorme Chancen für die Gesundheitsversorgung, vor allem für die Betreuung im häuslichen Umfeld bei bestimmten chronischen Erkrankungen. Eine Expertenkommission wird 2014 umsetzungsreife Vorschläge für telemedizinische Anwendungen erarbeiten. Weiters wird ein Konzept für ein telefon- und webgestütztes Beratungsangebot zu gesundheitsbezogenen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger erstellt.

HPV-Impfung


Ab Februar 2014 wird diese Impfung für alle in Österreich lebenden Mädchen und Buben der vierten Schulstufe (vollendetes neuntes Lebensjahr) kostenfrei im Rahmen des bestehenden Schulimpfprogramms angeboten.

Pflegekarenz


Ab 1. Jänner 2014 haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer laut Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 die Möglichkeit, eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit zur Betreuung naher Angehöriger zu vereinbaren. Während der Pflegekarenz kann ein Pflegekarenzgeld beantragt werden.

Qualität im österreichischen Gesundheitswesen

2014 werden erstmals Berichte über Qualitätssysteme in sämtlichen österreichischen Krankenanstalten und Reha-Einrichtungen veröffentlicht. Sie bieten eine umfassende Übersicht über die Qualitätsarbeit in stationären Gesundheitseinrichtungen. In Ergänzung dazu wird ein neuer Themenqualitätsbericht die Qualität der Gesundheitsversorgung bei Myokardinfarkt analysieren. Weiters sind 2014 im Rahmen der österreichweiten Patientensicherheitsstrategie wichtige Umsetzungsschritte geplant.

Änderungen bei Gebühren


Im Jahr 2014 beträgt die Rezeptgebühr 5,40 Euro. Das jährliche Service-Entgelt für die e-Card erhöht sich auf 10,55 Euro (Ende 2014 wird das Entgelt für 2015 eingehoben).



Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2013

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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