Landes-Zielsteuerungskommission
Organ der Landesgesundheitsfonds zur Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene
Die Landes-Zielsteuerungskommission (L-ZK) ist ein Organ der Landesgesundheitsfonds. Der L-ZK gehören die Kurie des Landes und der Sozialversicherung mit je fünf Vertreterinnen/Vertretern an, sowie eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundes. In der Landeszielsteuerungskommission wird das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen erarbeitet. Die Mitglieder und Aufgaben der L-ZK sind in Artikel 26 den Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Art 26) und Zielsteuerung-Gesundheit (Art. 9) geregelt.