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Landesgesundheitsfonds

Öffentlich-rechtlicher Fonds zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Landesebene

Die Landesgesundheitsfonds übernehmen auf Landesebene Aufgaben zur übergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens. Laut Artikel 22 der Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens haben die Länder die Landesgesundheitsfonds als öffentlich-rechtliche Fonds einzurichten. Die Organe eines Landesgesundheitsfonds sind die Landesgesundheitsplattform (Gesundheitsplattform) und die Landes-Zielsteuerungskommission.

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